SBV

Psychische Gesundheit

Als SBV Betroffene unterstützen und beraten

 

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu - und treffen Kollegen mit einer Behinderung oftmals besonders hart. Als SBV benötigen Sie daher umfassende Informationen, um wirksame Maßnahmen zur Prävention und zur Unterstützung Betroffener zu entwickeln. In unseren Seminaren und Wissensinhalten geben wir Ihnen genau diese an die Hand.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz steigen an

Veränderungsprozesse, steigende Fehlzeiten, angespannte Kollegen – psychische Belastungen nehmen zu. Die Folgen treffen behinderte Kollegen oft besonders hart. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist schnelle und kompetente Unterstützung gefragt, damit diese nicht chronisch werden. Dazu muss die SBV fachliche Grundkenntnisse besitzen, um Alarmsignale zu erkennen und zu lernen, wie sie richtig auf psychisch gefährdete oder erkrankte Kollegen zugehen und echte Hilfestellung leisten kann.

Auf Ihre Fähigkeiten kommt es an!

Fachwissen allein reicht nicht aus - der richtige Ton im Umgang mit psychisch belasteten Kollegen ist wichtig! Um psychisch belastete Kollegen wirksam zu unterstützen, brauchen Sie als SBV besondere kommunikative Fähigkeiten. Nur mit Empathie und speziellen Gesprächstechniken erreichen Sie betroffene Kollegen. In unseren Seminaren lernen Sie die notwendigen Handlungsschritte kennen und gewinnen in praktischen Übungen Sicherheit in der Gesprächsführung.

Ein betriebsbezogener Anlass muss vorliegen

Die Rechtsprechung verlangt bei sog. Spezialseminaren einen „betriebsbezogenen Anlass“, der einen Seminarbesuch rechtfertigt: Da der betriebsbezogene Anlass vom Arbeitgeber in Zweifel gezogen wurde, hatte die Schwerbehindertenvertretung durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als SBV regelmäßig mit Kollegen mit psychischen Störungen konfrontiert werde. Dieses Urteil zeigt deutlich auf, dass für die Begründung des Schulungsanspruchs Anhaltspunkte im Betrieb vorliegen müssen, die die Wissensvermittlung notwendig machen, damit Sie als SBV zielgerichtet unterstützen können. In Ihrer Mitteilung an den Arbeitgeber ist es also geboten, (in anonymisierter Form) zumindest Anhaltspunkte aufzuführen, die es für den Arbeitgeber nachvollziehbar machen, warum dieses Seminar für Ihre SBV-Arbeit notwendig ist. Letztlich profitiert auch der Arbeitgeber von Ihrem wirksamen Engagement beim Thema psychische Erkrankungen.

Hier erfahren Sie mehr zum SBV-Schulungsanspruch

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Susanne Bukenberger
Bildungsreferentin

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