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Die Segmentberichterstattung bezieht sich auf die Offenlegung von finanziellen Informationen und Leistungsdaten eines Unternehmens in Bezug auf seine einzelnen Geschäftssegmente oder Bereiche. Ziel ist es, Investoren, Analysten und anderen Interessengruppen Einblicke in die finanzielle Performance und das Risikoprofil verschiedener Geschäftsbereiche zu geben. Dies ermöglicht eine detaillierte Bewertung der Geschäftstätigkeit und trägt zur Transparenz und besseren Entscheidungsfindung bei.
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Die Segmentberichterstattung dient der Veröffentlichung von finanziellen Informationen einzelner Teilbereiche des Unternehmens, die für Externe aus dem Jahresabschluss (Einzel- bzw. Konzernabschluss) so nicht erkennbar sind.
Das operative Geschäft eines Unternehmens kann in einzelne Sparten aufgeteilt sein. Jede Sparte kann unterschiedliche Chancen und Risiken bergen. Eine Sparte könnte Gewinne erwirtschaften, während eine andere Verluste einbringt. In den Zahlen des Jahresabschlusses ist das für externe Adressaten nicht erkennbar, weil über das Unternehmen nur insgesamt berichtet wird. Interessant wären diese Informationen jedoch z. B. für Investoren, Anteilseigner, Fremdkapitalgeber und Arbeitnehmer.
Segmente könnten z. B. unterschiedliche Produktlinien sein. Es wäre möglich, dass das operative Geschäft geographisch entsprechend dem Absatzmarkt aufgeteilt ist. Eine Aufteilung nach unterschiedlichen Umsatzstärken einzelner Produkte ist ein weiteres Beispiel. Bei einem Segment handelt es sich i. d. R. um einen abgrenzbaren Teilbereich bzw. Geschäftsbereich, der von der Geschäftsführung einzeln beurteilt wird.
Informationen über einzelne Segmente werden im internen Rechnungswesen (z. B. durch die Controlling-Abteilung) aufbereitet und der Geschäftsführung berichtet. Kann ein Unternehmen sein operatives Geschäft in Segmenten aufteilen, wird sich die Aufbauorganisation des Unternehmens daran orientieren. Für die jeweiligen Segmente können unterschiedliche Personen verantwortlich sein. Für Arbeitnehmer ist die Segmentberichterstattung interessant, weil sie hilft die Situation von Arbeitsplätzen in verschiedenen Geschäftsbereichen zu beurteilen.
Eine Segmentberichterstattung kann den Konzernabschluss lt. § 297 Abs. 1 Satz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzen. Das ist ebenfalls nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften möglich, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Unternehmen die ihren Jahresabschluss (Einzel- bzw. Konzernabschluss) nach IFRS aufstellen, müssen unter Umständen die Segmentberichterstattung durchführen. Das sind v.a. kapitalmarktoriente Unternehmen (IFRS 8).
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