Betriebsrat

Arbeitsschutzausschuss

Geballtes Wissen für Ihre Ausschussarbeit

 

Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) beraten wir Sie zu Themen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb.  Für Sie als Betriebsrat ein Top-Thema! Hier erfahren Sie mehr dazu, wie die Ausschussarbeit funktioniert und wie Sie Ihr Gremium damit entlasten können.

„Die Gesundheit nicht dem Zufall überlassen!“

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) berät zu zentralen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Neben BR-Mitgliedern kommen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgeber zum Informations- und Erfahrungsaustausch zusammen und erörtern Auswirkungen von organisatorischen Veränderungen auf den Gesamtbetrieb.
Achtung: Der ASA ist vom Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden!

 

Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und was sind seine Aufgaben?


Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Ausschuss des Arbeitgebers, der ihn dabei unterstützen soll, die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb aktiv und präventiv zu betrachten und weiterzuentwickeln. Im ASA kommen alle Personen an einen Tisch, die im Unternehmen mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz und Unfallverhütung befasst sind. Als Betriebsrat können Sie den Arbeitsschutzausschuss als Werkzeug nutzen, um die Arbeitsbedingungen für alle Kollegen im Betrieb kontinuierlich zu verbessern.

Wer ist dabei?

Laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) muss in jedem Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärzten
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (§ 11 AsiG)

Was sind die Aufgaben des ASA?

Laut Gesetz hat der ASA die Aufgabe, über „Anliegen des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung zu beraten“ (AsiG § 11).
Gegenstand der Diskussionen und Beratungen sind z. B.:

  • das aktuelle Unfallgeschehen im Betrieb
  • sicherheitstechnische Aspekte neuer Arbeitsverfahren und -mittel
  • die Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • die Entwicklung möglicher anschließender Maßnahmen

Hier noch ein paar schnelle Tipps für eine erfolgreiche Ausschussarbeit:

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