Betriebsrat

Personelle Angelegenheiten

Reden Sie als BR mit bei personellen Maßnahmen

 

Von der Einstellung bis zur Versetzung: Wann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor einer personellen Einzelmaßnahme unterrichten? Und unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Zustimmung verweigern? Wir machen Sie fit rund um Ihre Rechte bei personellen Maßnahmen!

Personelle Einzelmaßnahmen als BR kennen


Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen – Ihr Überblick

Personelle Angelegenheiten wie z.B. die Personalplanung oder die Personalentwicklung sind für Betriebsräte von großer Bedeutung, da sie langfristige Auswirkungen auf die gesamte Belegschaft haben können. Hierbei haben Sie umfassende Unterrichtungs-, Beratungs-, und Vorschlagsrechte bis hin zu echter Mitbestimmung bei Berufsbildungsfragen. Die größte Bedeutung in der laufenden Praxis haben die personellen Einzelmaßnahmen, wie etwa Einstellungen, Eingruppierungen oder Versetzungen. Diese beeinflussen unmittelbar das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter und können erhebliche Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen haben.

Gut zu wissen

Der Arbeitgeber ist nach § 99 BetrVG verpflichtet, vor jeder personellen Einzelmaßnahme die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. 

Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

Wann muss der Arbeitgeber Sie informieren? Vor Durchführung einer Einstellung, Versetzung, Ein- oder Umgruppierung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören und um Zustimmung ersuchen. Dazu gehört das Übermitteln aller erforderlichen Unterlagen sowie Informationen über die betroffene Person und die geplanten Auswirkungen der Maßnahme. 

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Zustimmung verweigern? Ihre Zustimmung können Sie verweigern, wenn die Maßnahme gegen gesetzliche Bestimmungen, geltende Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen verstößt oder wenn sie für den betroffenen Mitarbeiter nachteilige Auswirkungen hat, ohne dass dies gerechtfertigt ist. In diesem Bereich erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt wahrnehmen und sicherstellen, dass sowohl personelle Einzelmaßnahmen als auch die personellen Angelegenheiten im Einklang mit den Interessen der Belegschaft umgesetzt werden. 

Die fünf wichtigsten Rechte und Pflichten

Unser Fazit

Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den personellen Einzelmaßnahmen können Sie als Betriebsrat sicherstellen, dass alle Entscheidungen zum Wohl der Mitarbeiter getroffen werden und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Indem Sie auch bei den allgemeinen personellen Angelegenheiten Ihre Mitbestimmungsrechte aktiv ausüben, schaffen Sie den Rahmen für eine möglichst gerechte Personalpolitik in Ihrem Betrieb. 

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Praxiswissen zum Thema Personelle Angelegenheiten

 

Als Betriebsrat können Sie die Personalentwicklung in Ihrem Betrieb aktiv mitgestalten. Sie haben hier sowohl Beratungs- als auch Mitbestimmungsrechte. Wie sehen Ihre Handlungsmöglichkeiten im Einzelnen aus? Was macht eigentlich der Personalausschuss? Und wie können Sie prekäre Beschäftigung von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen vermeiden? Zu diesen und vielen weiteren Fragen können Sie sich in unseren Seminaren weiterbilden. Stöbern Sie einfach in unserem Schulungsangebot zum Thema „personelle Angelegenheiten“ – speziell für Betriebsräte oder betriebliche Interessenvertreter. Von Weiterbildungskonzepten im digitalen Zeitalter und gerechter Leistungsbeurteilung bis zu rechtssicheren Stellungnahmen und Widersprüchen: Unterstützen Sie Ihre Kollegen mit dem passenden Know-how in den personellen Angelegenheiten. Musterschreiben, Strategien und Tipps von unseren Experten helfen Ihnen dabei.

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