Betriebsrat

Wirtschaftskompetenz

Fit in wirtschaftlichen Angelegeheiten als BR

 

Ihr Arbeitgeber argumentiert gerne mit Zahlen? Machen Sie sich als Betriebsrat selbst ein Bild von der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens. Finden Sie heraus, was hinter den Zahlen im Jahresabschluss steckt und lernen Sie die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Kennzahlen Ihres Unternehmens kennen. Mit wirtschaftlichem Grundwissen können Sie die Perspektive der Geschäftsleitung besser verstehen und kritisch hinterfragen!

Wirtschaftskompetenz ist wichtig für JEDEN Betriebsrat

Wirtschaftliche Angelegenheiten gehören, neben personellen und sozialen, zu den wichtigsten Kompetenzen, über die ein Betriebsrat verfügen sollte. Da hier ein direkter Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherheit und Zukunft des Unternehmens besteht, sollte die wirtschaftliche Situation des Unternehmens immer gut im Blick behalten werden. Sie entscheidet oft darüber, wie gut ein Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten vertreten und auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung agieren kann. Auch wenn die Entscheidungen primär beim Unternehmer liegen, können sich für den Betriebsrat dennoch einzelne Beteiligungsrechte ergeben.

 

Wirtschaftliche Angelegenheiten: Eine Baustelle des Betriebsrats?


Mit Wirtschaftswissen als Betriebsrat mehr bewegen

Ein grundlegendes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge ist für Ihre BR-Arbeit ganz wichtig. Denn: Fast alle Entscheidungen des Arbeitgebers sind letztendlich wirtschaftlich begründet. Also, bringen Sie Ihre Wirtschaftskompetenz auf Vordermann! 
Wo liegen die Vorteile?

  • In der Diskussion mit der Geschäftsleitung können Sie selbst aktiv werden und Fragen stellen.
  • Mit den erhaltenen Informationen fällt es leichter, Pläne für Ihre Aufgaben als Betriebsrat zu schmieden.
  • Die Unternehmenszukunft können Sie auch auf Basis wirtschaftlicher und politischer Informationen besser und realistisch einschätzen. 

Recht haben Sie – Ihr Anspruch auf Schulung in den wirtschaftlichen Grundlagen!

Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsrat einen gewissen Stand an allgemeinen (…) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln.“ Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8.11.1996 – 5 TaBV 2/96)

Ihr Recht auf Information und Beratung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten – hier ein paar Beispiele:

Der Jahresabschluss – kein Buch mit sieben Siegeln!

Interessante Infos können sich auch aus dem Jahresabschluss eines Unternehmens ergeben. Zum einen sind die Umsatz- und Kostenentwicklungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung spannend. Noch viel interessanter ist der Lagebericht: Darin muss der Unternehmer nämlich Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens treffen. Außerdem muss er über Chancen und Risiken in der Unternehmensentwicklung berichten. Die Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses an den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats ist im § 108 Abs. 5 BetrVG eindeutig geregelt.

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Martina Wendt
Bildungsreferentin

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