Häufige Fragen zum Schulungsanspruch

Wir klären die häufigsten offenen Fragen zu Ihrem Anspruch auf Weiterbildung

 

Ihren Anspruch auf Schulung und Weiterbildung ist zwar gesetzlich geregelt, dennoch bleiben viele Fragen offen. Welche Weiterbildungsthemen sind für Ihre Rolle wirklich erforderlich und wer bestimmt das? Was passiert, wenn Sie sich für eine Schulung entschieden haben - welche Schritte sind einzuleiten? Wer übernimmt die Kosten - nicht nur für die Schulung an sich, sondern auch für die Reise und darum herum? Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich quer stellt? Antworten zu all diesen Themen finden Sie hier.

Neu im Betriebsrat | Ihr Schulungsanspruch

Als neu gewählter Betriebsrat möchten Sie sich schnellstmöglich das nötige Wissen für Ihr neues Amt aneignen. Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch!

Erforderliche Schulungsthemen | Betriebsrat Schulungsanspruch

Laut Bundesarbeitsgericht hat sich jedes Betriebsratsmitglied auf seine Tätigkeit als Betriebsrat umfassend vorzubereiten. Das geht nur geeignete Schulungen!

Schulungsanspruch Betriebsrat | Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich werden die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für einen Seminarbesuch von Betriebsräten gemäß § 40 BetrVG vom Arbeitgeber übernommen.

Formaler Ablauf für die Buchung Ihrer Schulung | Betriebsrat

Um eine Schulung als Betriebsrat besuchen zu dürfen, müssen Sie bestimmte Formalien beachten. Diese sind im Betriebsverfassungsrecht definiert.

Schulungsanspruch Betriebsrat | Durchsetzung des Anspruchs

Hier haben wir für Sie zusammengestellt, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung des Schulungsanspruchs Sie als Betriebsrat haben. Erfahren Sie mehr...