In der Amtszeit
Immer up-to-date für Deine Rolle als JAV
In Deinem Betrieb gibt es ein aktuelles Thema, um das Du Dich als JAVi kümmerst? Oder Du hast Fragen zu Deiner besonderen Funktion im Gremium? Dann bist du hier genau richtig. Ob als JAV-Vorsitzender oder als Mitglied in der Gesamt- und Konzern-JAV – hier findest Du alles, was Du brauchst.
Deine Rechte als JAV
Kündigungsschutz
Damit Du als JAV Dein Amt ordnungsgemäß durchführen kannst, genießt die JAV einen erweiterten Kündigungsschutz. Der gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Vor einer ordentlichen Kündigung bist Du als JAV-Mitglied geschützt. Sogar nach Ablauf der Amtszeit gilt der Schutz für ein weiteres Jahr (siehe § 15 Abs. 1 KSchG). Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Aber: Eine außerordentliche Kündigung der JAV geht nur mit der Zustimmung des BR.
Übernahmeanspruch
Ein Auszubildender, der Mitglied der JAV ist, kann innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung verlangen (siehe § 78a BetrVG). Wurde die Weiterbeschäftigung verlangt, sagt das Gesetz, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Das ist ein mega Vorteil, den Du als JAV unbedingt nutzen solltest.
Arbeitsbefreiung und Freistellung
Die JAV-Arbeit wird während der Arbeitszeit durchgeführt (siehe § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG). Als JAV-Mitglied wirst Du daher für erforderliche JAV-Tätigkeiten von Deiner Arbeitspflicht befreit. Freizeitopfer sind Ausnahmefälle! Wenn es sich aus betriebsbedingten Gründen nicht vermeiden lässt, darf den JAV-Mitgliedern dadurch kein Nachteil entstehen: Du hast dann einen Anspruch auf Freizeitausgleich und bekommst weiter Dein Arbeitsentgelt bzw. Deine Ausbildungsvergütung (siehe § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 3 BetrVG).
Lohnausfallprinzip
Das JAV-Amt ist ein Ehrenamt (siehe 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 BetrVG). Das bedeutet, dass Du dafür kein Geld bekommst. Trotzdem ist JAV-Arbeit natürlich einer Arbeitsleistung ähnlich – und so wird sie auch bezahlt. Das sogenannte Lohnausfallprinzip sagt, dass Du das bekommst, was Du verdient hättest, wenn Du Deiner normalen Tätigkeit nachgegangen wärst.
Kündigungsschutz
Damit Du als JAV Dein Amt ordnungsgemäß durchführen kannst, genießt die JAV einen erweiterten Kündigungsschutz. Der gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Vor einer ordentlichen Kündigung bist Du als JAV-Mitglied geschützt. Sogar nach Ablauf der Amtszeit gilt der Schutz für ein weiteres Jahr (siehe § 15 Abs. 1 KSchG). Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen möglich, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Aber: Eine außerordentliche Kündigung der JAV geht nur mit der Zustimmung des BR.
Übernahmeanspruch
Ein Auszubildender, der Mitglied der JAV ist, kann innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung verlangen (siehe § 78a BetrVG). Wurde die Weiterbeschäftigung verlangt, sagt das Gesetz, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Das ist ein mega Vorteil, den Du als JAV unbedingt nutzen solltest.
Arbeitsbefreiung und Freistellung
Die JAV-Arbeit wird während der Arbeitszeit durchgeführt (siehe § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG). Als JAV-Mitglied wirst Du daher für erforderliche JAV-Tätigkeiten von Deiner Arbeitspflicht befreit. Freizeitopfer sind Ausnahmefälle! Wenn es sich aus betriebsbedingten Gründen nicht vermeiden lässt, darf den JAV-Mitgliedern dadurch kein Nachteil entstehen: Du hast dann einen Anspruch auf Freizeitausgleich und bekommst weiter Dein Arbeitsentgelt bzw. Deine Ausbildungsvergütung (siehe § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 3 BetrVG).
Lohnausfallprinzip
Das JAV-Amt ist ein Ehrenamt (siehe 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 BetrVG). Das bedeutet, dass Du dafür kein Geld bekommst. Trotzdem ist JAV-Arbeit natürlich einer Arbeitsleistung ähnlich – und so wird sie auch bezahlt. Das sogenannte Lohnausfallprinzip sagt, dass Du das bekommst, was Du verdient hättest, wenn Du Deiner normalen Tätigkeit nachgegangen wärst.
Dein Amt bringt einige To-dos mit sich. Damit Du aber diese ganzen Aufgaben erledigen kannst, gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften für Dich.
Ideen für Dich und Deine JAV-Arbeit
Regelmäßige JAV-Sitzungen abhalten
Hier können alle JAV-Mitglieder über anstehende Aufgaben und probleme diskutieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Eine Fragebogenaktion...
...zur Verbesserung der Ausbildungsqualität durchführen.
Betriebsrundgänge machen
So bleibst Du mit allen in Kontakt und bekommst einen Überblick.
Einen Newsletter schreiben
So kannst Du allen aktuelle Infos über Eure JAV-Arbeit mitteilen. Gerne kannst Du hier auch auf unseren Newsletter verweisen.
Auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen achten...
... die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden gelten.
Eine Jugend- und Auszubildendenversammlung durchführen
So kommt Ihr in Kontakt mit allen jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden in Eurem Betrieb. Ihr berichtet über Eure Arbeit und auch hier könnt Ihr über Ausbildungsfragen und sonstige Probleme diskutieren.
Die Integration ausländischer Auszubildender...
... und jugendlicher Arbeitnehmer fördern.
Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten
Grundsätzlich darf keine Betriebsratssitzung ohne die JAV stattfinden. Die JAV kann nämlich zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. So wisst Ihr auch insgesamt, was in Eurem Betrieb los ist. Die gesamte JAV darf an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn dort überwiegend Themen behandelt werden, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen. Ihr habt sogar ein Stimmrecht bei Betriebsratssitzungen, wenn ein Thema überwiegend jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende betrifft.
Ansprechpartner der Azubis sein
Ihr seid der erste Ansprechpartner bei großen und kleinen Wünschen, Nöten und Belangen.
Regelmäßige JAV-Sitzungen abhalten
Hier können alle JAV-Mitglieder über anstehende Aufgaben und probleme diskutieren und gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Eine Fragebogenaktion...
...zur Verbesserung der Ausbildungsqualität durchführen.
Betriebsrundgänge machen
So bleibst Du mit allen in Kontakt und bekommst einen Überblick.
Einen Newsletter schreiben
So kannst Du allen aktuelle Infos über Eure JAV-Arbeit mitteilen. Gerne kannst Du hier auch auf unseren Newsletter verweisen.
Auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen achten...
... die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden gelten.
Eine Jugend- und Auszubildendenversammlung durchführen
So kommt Ihr in Kontakt mit allen jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden in Eurem Betrieb. Ihr berichtet über Eure Arbeit und auch hier könnt Ihr über Ausbildungsfragen und sonstige Probleme diskutieren.
Die Integration ausländischer Auszubildender...
... und jugendlicher Arbeitnehmer fördern.
Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten
Grundsätzlich darf keine Betriebsratssitzung ohne die JAV stattfinden. Die JAV kann nämlich zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. So wisst Ihr auch insgesamt, was in Eurem Betrieb los ist. Die gesamte JAV darf an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn dort überwiegend Themen behandelt werden, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen. Ihr habt sogar ein Stimmrecht bei Betriebsratssitzungen, wenn ein Thema überwiegend jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende betrifft.
Ansprechpartner der Azubis sein
Ihr seid der erste Ansprechpartner bei großen und kleinen Wünschen, Nöten und Belangen.
Du hast allgemeine Fragen zum JAV-Schulungsanspruch?
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Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr