Neu im Amt als JAV
Gut informiert starten in die Rolle als JAV
Mach Dich schlau für die JAV! Denn Azubis und junge Arbeitnehmer brauchen engagierte Jugend- und Auszubildendenvertreter, die sich für sie stark machen. Mit dem passenden Know-how kannst Du viel erreichen. Bilde Dich weiter zu Deinen Rechten und Aufgaben als JAV und hole Dir praktisches Wissen zur Umsetzung im Betrieb!
Was macht eigentlich eine JAV?
Dein perfekter Kick-off als JAVi
So kommst Du auf Dein Seminar ...
Frisch gewählt und keine Ahnung, was zu tun ist? Zuallererst besuchst Du am besten ein Seminar, um Dir einen Überblick über Deine To-dos und Rechte als JAV zu verschaffen. Aber wie kommst Du da jetzt hin? Kannst Du selbst entscheiden, wann Du auf welches Seminar fährst, oder musst Du Dich mit irgendwem absprechen? Soll das Ersatzmitglied auch ein Seminar besuchen? Was gibt es noch zu bedenken? Diese Fragen klären wir.
Darfst Du jedes Seminar besuchen?
Wichtig ist, dass das Seminar, das Du besuchen willst, erforderlich ist. Das heißt, es muss Dir Wissen vermitteln, das Du für Deine JAV-Arbeit benötigst. Unsere Grundlagenseminare JAV Teil I und II sind auf jeden Fall für jeden JAVi erforderlich. Denn ohne dieses Wissen, kannst Du Dein Amt nicht sinnvoll ausüben. Ansonsten stellst Du Dir am besten folgende Frage: Ist das Thema im Betrieb gerade aktuell? Brauchst Du bestimmtes Wissen, weil Du eine besondere Funktion hast – z.B. als JAV-Vorsitzender?
Kannst Du einfach so aufs Seminar?
Zuerst überlegt Ihr, wer im Gremium welches Seminar besuchen muss. Dazu fasst Ihr dann innerhalb der JAV einen Beschluss. Den leitet Ihr an den Betriebsrat weiter und beantragt einen Beschluss über die Seminarteilnahme. Denn der Betriebsrat entscheidet über Eure konkrete Schulungsteilnahme. Eine extra Genehmigung durch den Arbeitgeber ist nicht nötig.
So kommst Du auf Dein Seminar ...
Frisch gewählt und keine Ahnung, was zu tun ist? Zuallererst besuchst Du am besten ein Seminar, um Dir einen Überblick über Deine To-dos und Rechte als JAV zu verschaffen. Aber wie kommst Du da jetzt hin? Kannst Du selbst entscheiden, wann Du auf welches Seminar fährst, oder musst Du Dich mit irgendwem absprechen? Soll das Ersatzmitglied auch ein Seminar besuchen? Was gibt es noch zu bedenken? Diese Fragen klären wir.
Darfst Du jedes Seminar besuchen?
Wichtig ist, dass das Seminar, das Du besuchen willst, erforderlich ist. Das heißt, es muss Dir Wissen vermitteln, das Du für Deine JAV-Arbeit benötigst. Unsere Grundlagenseminare JAV Teil I und II sind auf jeden Fall für jeden JAVi erforderlich. Denn ohne dieses Wissen, kannst Du Dein Amt nicht sinnvoll ausüben. Ansonsten stellst Du Dir am besten folgende Frage: Ist das Thema im Betrieb gerade aktuell? Brauchst Du bestimmtes Wissen, weil Du eine besondere Funktion hast – z.B. als JAV-Vorsitzender?
Kannst Du einfach so aufs Seminar?
Zuerst überlegt Ihr, wer im Gremium welches Seminar besuchen muss. Dazu fasst Ihr dann innerhalb der JAV einen Beschluss. Den leitet Ihr an den Betriebsrat weiter und beantragt einen Beschluss über die Seminarteilnahme. Denn der Betriebsrat entscheidet über Eure konkrete Schulungsteilnahme. Eine extra Genehmigung durch den Arbeitgeber ist nicht nötig.
Tipp:
In unseren Grundlagenseminaren erhältst Du eine Gesetzessammlung - alle relevanten Gesetze kompakt und übersichtlich in einem Buch!
Neu im Amt – Du hast die Wahl!
Damit Du nicht überfordert bist, weil Du nicht weißt, wie Du überhaupt anfangen sollst, haben wir für Dich einen Fahrplan zusammengestellt, an dem Du Dich orientieren kannst. Dabei suchst Du Dir aus, ob Du die JAV-Grundlagen in Präsenz als zweiteilige Reihe, oder kompakt zusammengefasst als Online-Seminar absolvieren möchtest. Egal, für welche Variante Du Dich entscheidest, Du kannst direkt mit dem nötigen Grundlagenwissen durchstarten! Die Unterschiede haben wir für Dich zusammengestellt:
2 Seminare: JAV Teil 1 & JAV Teil 2
Highlights:
- Eigener Kommunikationsteil mit Praxisübungen (in Teil 1)
- Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht (in Teil 2)
- Hilfreiches Starterpaket mit weiteren Arbeitsmaterialien (in Teil 1)
- Zeit für intensive Referentengespräche und gegenseitigen Erfahrungsaustausch
Deine Checkliste für einen erfolgreichen Start als JAV!
Die richtige Ausstattung besorgen
Gesetze sind das A und O für die JAV-Arbeit. Diese drei brauchst Du unbedingt: Betriebsverfassungs-, Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Perfekt ist auch ein aktueller Kommentar dazu. Darin findest Du nähere Erklärungen und kannst alles genau nachlesen.
Einen Vorsitzenden wählen
Jedes mehrköpfige Gremium sollte zunächst einen Vorsitzenden wählen. Er ist dafür zuständig, Erklärungen im Namen der JAV abzugeben und JAV-Sitzungen einzuberufen und zu leiten.
Stellt Euch vor und zeigt Euch!
Damit jeder weiß, wer Ihr seid und wo man Euch findet, stellt Euch kurz z.B. übers Intranet oder über einen Aushang am schwarzen Brett vor. Oder plant direkt ein kleines Event für die Azubis und Jugendlichen in Eurem Betrieb.
Aufgabenfeld ermitteln
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen Ihr als JAV tätig werden könnt. Hierfür müsst Ihr Eure Zielgruppe kennen. Macht eine Bestandsaufnahme: Wie viele Jugendliche und Azubis gibt es bei Euch? Welche Ausbildungsberufe gibt es? Wer ist auf Arbeitgeberseite für die Ausbildung zuständig?
Regelmäßige JAV-Sitzungen abhalten
Hier können alle JAV-Mitglieder über Aufgaben und Probleme diskutieren. Gemeinsam erarbeitet / beschließt Ihr Lösungen, die Ihr an den Betriebsrat weitergeben könnt. Übrigens: Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nicht öffentlich.
Guten Draht zum Betriebsrat pflegen
Grundsätzlich darf keine BR-Sitzung ohne die JAV stattfinden. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden, damit Ihr wisst, was in Eurem Betrieb los ist. Die gesamte JAV darf an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn dort überwiegend Themen behandelt werden, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen. Bei solchen Themen habt Ihr sogar ein Stimmrecht.
JA-Versammlungen durchführen
Vor oder nach einer BR-Versammlung kann die JAV im Einvernehmen mit dem BR ihre eigene JA-Versammlung einberufen. Sie bietet die Möglichkeit, über Eure Arbeit zu informieren, über Wünsche und Probleme zu sprechen oder in Kontakt mit allen jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis zu bleiben.
Die richtige Ausstattung besorgen
Gesetze sind das A und O für die JAV-Arbeit. Diese drei brauchst Du unbedingt: Betriebsverfassungs-, Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz. Perfekt ist auch ein aktueller Kommentar dazu. Darin findest Du nähere Erklärungen und kannst alles genau nachlesen.
Einen Vorsitzenden wählen
Jedes mehrköpfige Gremium sollte zunächst einen Vorsitzenden wählen. Er ist dafür zuständig, Erklärungen im Namen der JAV abzugeben und JAV-Sitzungen einzuberufen und zu leiten.
Stellt Euch vor und zeigt Euch!
Damit jeder weiß, wer Ihr seid und wo man Euch findet, stellt Euch kurz z.B. übers Intranet oder über einen Aushang am schwarzen Brett vor. Oder plant direkt ein kleines Event für die Azubis und Jugendlichen in Eurem Betrieb.
Aufgabenfeld ermitteln
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen Ihr als JAV tätig werden könnt. Hierfür müsst Ihr Eure Zielgruppe kennen. Macht eine Bestandsaufnahme: Wie viele Jugendliche und Azubis gibt es bei Euch? Welche Ausbildungsberufe gibt es? Wer ist auf Arbeitgeberseite für die Ausbildung zuständig?
Regelmäßige JAV-Sitzungen abhalten
Hier können alle JAV-Mitglieder über Aufgaben und Probleme diskutieren. Gemeinsam erarbeitet / beschließt Ihr Lösungen, die Ihr an den Betriebsrat weitergeben könnt. Übrigens: Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nicht öffentlich.
Guten Draht zum Betriebsrat pflegen
Grundsätzlich darf keine BR-Sitzung ohne die JAV stattfinden. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden, damit Ihr wisst, was in Eurem Betrieb los ist. Die gesamte JAV darf an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn dort überwiegend Themen behandelt werden, die besonders jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende betreffen. Bei solchen Themen habt Ihr sogar ein Stimmrecht.
JA-Versammlungen durchführen
Vor oder nach einer BR-Versammlung kann die JAV im Einvernehmen mit dem BR ihre eigene JA-Versammlung einberufen. Sie bietet die Möglichkeit, über Eure Arbeit zu informieren, über Wünsche und Probleme zu sprechen oder in Kontakt mit allen jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis zu bleiben.
Du hast allgemeine Fragen zum JAV-Schulungsanspruch?
Unsere Juristen haben Antworten für Dich!
Mo. bis Do. 8:00 - 17:00 Uhr
Fr. 8:00 - 16:00 Uhr