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Darf der Hund mit ins Büro?

Trend „Healthy Pet-ing“ im Arbeitsalltag

Die Idee, einen Hund mit ins Büro zu nehmen, mag für einige Arbeitnehmer verlockend sein. Aber darf das Haustier überhaupt mit zur Arbeit? Nicht alle Kollegen sind davon vielleicht begeistert! Und das , obwohl der Trend zum Haustier ungebrochen ist. 

Stand:  25.6.2026
Lesezeit:  02:30 min
Hund im Büro | © AdobeStock | Firn

Vor fünf Jahren hat sich Markus seinen Traum erfüllt und die einjährige Labradorhündin Jenna aus dem Tierheim adoptiert. Auch wenn er heute an einigen Tagen im Home-Office arbeitet, verbringt er den Großteil seiner Arbeitszeit auf Anordnung seines Arbeitgebers wieder im Büro. Die enge Bindung zu seiner vierbeinigen Gefährtin ist geblieben. Ein Leben ohne Jenna kann er sich längst nicht mehr vorstellen.

Hunde im Büro können Vorteile für die Gesundheit bringen

Dass sich treue Haustiere wie Hündin Jenna positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden auswirken können, wurde bereits in verschiedenen Studien nachgewiesen. Im Zuge dessen machte auch der Begriff „Healthy Pet-ing“ (gesundes Haustier) die Runde. Der Trend zum Haustier ist bis heute ungebrochen. Nach aktuellen Erhebungen gibt es in deutschen Haushalten rund 33,4 Millionen Heimtiere. Etwa 43 Prozent aller Haushalte besitzen mindestens ein Heimtier. Rund 10 Millionen davon sind Hunde. Für viele Menschen gehören Hunde also längst ganz selbstverständlich zum Alltag und manche möchten ihren Vierbeiner auch während der Arbeitszeit nicht missen. Und wer kann einem treuen Hundeblick schon leicht widerstehen?

Wo Arbeitgeber Hunde im Büro erlauben und sich alle Beteiligten damit wohlfühlen, kann das durchaus Vorteile haben. Studien deuten darauf hin, dass Hunde das Arbeitsklima verbessern, den Austausch unter Kollegen fördern und Stress reduzieren können. Gemeinsame Gassirunden in der Mittagspause bringen zudem Bewegung und schaffen kleine Erholungspausen. Manche Unternehmen setzen deshalb bewusst auf eine hundefreundliche Unternehmenskultur. Voraussetzung ist allerdings, dass der Hund gut erzogen ist und weder Kollegen noch Arbeitsabläufe beeinträchtigt.

So mancher Arbeitgeber ist diesbezüglich sehr tolerant.

Was tun mit dem Hund während der Arbeit?  

Obwohl Home-Office heute für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag gehört, ist der Trend eher rückläufig. Arbeitnehmer verbringen längst wieder einen Teil ihrer Arbeitszeit im Unternehmen. Für sie und für alle, bei denen die Arbeit von zuhause nicht möglich ist stellt sich die Frage: „Wohin mit dem Hund?" Eine echte Herausforderung, auch für Markus. Er steht täglich vor dem Dilemma, dass er sich keinen Hundesitter leisten kann und niemanden kennt, dem er Jenna überlassen konnte. Also allein zuhause lassen?  Am liebsten möchte er seine Hündin mit ins Büro nehmen. So mancher Arbeitgeber ist diesbezüglich sehr tolerant. Schließlich gibt es nachweislich positive Effekte, die Hunde im Büro auf das gesamte Team haben können. Aber finden seine Kollegen das gut? Und was sagt sein Vorgesetzter zu seinem Wunsch?

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, kann dessen Mitbestimmungsrecht berührt sein.

So ist die Rechtslage

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mitnahme eines Hundes ins Büro ohne vorherige Zustimmung  nicht gestattet ist. Die Entscheidung darüber, ob ein vierbeiniger Begleiter während der Arbeitszeit im Büro erlaubt ist, obliegt dem Arbeitgeber - wenn dies nicht durch sicherheits- oder hygienische Vorschriften bereits untersagt ist. Wenn Sie Ihren Hund ohne die ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers mit ins Büro bringen, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere im Fall von Blinden- bzw. Begleithunden, da diese für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit unerlässlich sind (§ 106 der Gewerbeordnung).

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, kann dessen Mitbestimmungsrecht berührt sein. Werden allgemeine Regeln für das Mitbringen von Hunden aufgestellt, etwa zu erlaubten Bereichen, Hygieneregeln oder Voraussetzungen für die Mitnahme, kommt insbesondere eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb) in Betracht.

So schön ein Bürohund auch sein kann, er ist nicht automatisch der Liebling aller Kollegen.

Hund im Büro – nicht für alle ein Highlight

So schön ein Bürohund auch sein kann, er ist nicht automatisch der Liebling aller Kollegen. Was für die einen eine Bereicherung ist, kann für andere zur Belastung werden. Bevor der Vierbeiner zum festen Teammitglied wird, sollten deshalb auch mögliche Nachteile berücksichtigt werden:

  • Nicht jeder im Büro ist gegen Tierhaare oder Allergene immun. Die Anwesenheit eines Hundes kann Allergien verschlimmern und Atemprobleme bei empfindlichen Kollegen verursachen. 
  • Hunde sind oft verspielt und benötigen Aufmerksamkeit. Allein die Anwesenheit kann die Produktivität beeinträchtigen, wenn Mitarbeiter abgelenkt sind oder Zeit damit verbringen, sich um den Hund zu kümmern.
  • Hunde können unvorhersehbar reagieren, insbesondere in unbekannten Umgebungen oder in der Nähe von vielen Menschen. Ein aggressiver oder ständig bellender Hund sind da schnell die Folge.
  • Hunde können schmutzige Pfoten haben und Haare verlieren. Wer kümmert sich also um eine angemessene Hygiene und Reinigung im gemeinsamen Büroraum?
  • Aber auch für den Hund kann ein Büroalltag gefährlich sein, da es hier schädliche Gegenstände wie elektrische Kabel oder giftige Pflanzen gibt. Wer stellt sicher, dass der Arbeitsplatz für den Hund ungefährlich ist, und wer trägt bei einem Unfall die Verantwortung?
  • Nicht alle Kollegen sind begeistert von der Idee, einen Hund im Büro zu haben. Es kann zu Konflikten oder Spannungen führen, insbesondere wenn jemand Angst vor Hunden hat oder sich gestört fühlt.

Es gibt vieles zu beachten!

Und bevor Markus seine geliebte Jenna ins Büro mitnimmt, sollte er sicherstellen, dass es keine gesundheitlichen Bedenken, Regelverstöße oder Unannehmlichkeiten für die Kollegen gibt. Wenn der Betrieb Vierbeinern den Besuch im Büro erlaubt, ist es wichtig, dass Markus die Verantwortung übernimmt. Hierbei können Sie als Betriebsrat sicherstellen, dass es nicht zu Konflikten kommt und auch tatsächlich alle betroffenen Kollegen vor dem Mitbringen von Haustieren gehört wurden. Auch das Prinzip "Gleiches Recht für alle" kann schnell für Unruhe sorgen. Vielleicht nimmt die Anzahl der Hunde im Büro dann schnell Überhand. Ein Feedback nach einer bestimmten Zeit ist deshalb sicher eine gute Maßnahme, um den Betriebsfrieden zu erhalten. Sind sich am Ende alle einig, steht einer entspannten Arbeitsatmosphäre mit gelegentlicher Streicheleinheit für Mensch und Hund nichts mehr im Wege. (sw)

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