Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Betriebsrat Keine unabhängige Beratung mehr?!

Keine unabhängige Beratung mehr?!

Unabhängige Patientenberatung unter neuer Trägerschaft – Betriebsrat meldet sich zu Wort

Welche Leistungen werden erstattet? Es ist oftmals die Gretchenfrage zwischen Krankenkassen und Patienten. Mit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) gab es jahrelang ein kostenloses Angebot, an das sich Betroffene wenden konnten – nicht nur bei juristischen, auch bei gesundheitlichen Fragen. Im März 2023 beschloss der Bundestag nun, die UPD ab 2024 unter eine Stiftung zu stellen. So weit, so gut. Wäre da nicht die Tatsache, dass dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreiche Rechte eingeräumt werden soll. Das ruft wiederum die maßgeblichen Patientenorganisationen auf den Plan. Und den derzeitigen Betriebsrat der UPD.

Stand:  29.8.2023
Lesezeit:  02:45 min
Unabhängige Patientenberatung unter neuer Trägerschaft – Betriebsrat meldet sich zu Wort  | © AdobeStock | JenkoAtaman

Fachkompetenz könne verloren gehen

„Die Bundesregierung spielt ein schäbiges Spiel mit der Unabhängigen Patientenberatung und deren Beschäftigten“, sagt Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und bezieht sich dabei darauf, dass sich die Unabhängige Patientenberatung in ihrer derzeitigen Form in vollständiger Abwicklung befindet. Ein sogenannter Betriebsübergang sei bewusst nicht vorgesehen und deshalb werden wohl viele Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das nährt die Sorgen, das Wissen und die Fachkompetenz aus der UPD könne verloren gehen.

Die Bundesregierung spielt ein schäbiges Spiel mit der Unabhängigen Patientenberatung und deren Beschäftigten.

Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Genau darauf weist der UPD-Betriebsrat in einem Brandbrief hin, von dem das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet. Darin heiße es unter anderem, dass sich die betroffenen Akteure wohl nicht bewusst seien, wie schwer es ist, erfahrene und gute Mitarbeiter im Gesundheitssystem zu bekommen – „Kompetenz wächst nicht auf Bäumen“. Wegen der fehlenden Aussicht werden sich viele Mitarbeiter wahrscheinlich schon frühzeitig und weit vor dem angedachten Übergang (1. Januar 2024) von der UPD verabschieden, so dass eine Beratungslücke entstehen könnte. Konkret wirft der Betriebsrat Politik und Krankenkassen vor, nicht alles zu unternehmen, um die UPD-Mitarbeiter zu halten und einen Betriebsübergang zu ermöglichen. Deshalb werden die Verantwortlichen und Betroffenenvertreter aufgefordert, sich an einen runden Tisch zu setzen und nochmals über Lösungen zu sprechen.

Trägerschaft schon immer heikel

Die bundesweite Unabhängige Patientenberatung (UPD) wurde im Jahr 2000 gegründet. Seither berät sie Menschen in Deutschland in gesundheitlichen und rechtlichen Fragen – unabhängig, verständlich und kostenfrei. Ein Problem stellte allerdings schon immer die Trägerschaft dar, zahlreiche Konflikte waren die Folge. Zunächst waren der Sozialverband VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund unabhängige Patientenberatung verantwortlich. 2015 wurde dann nach einer Ausschreibung Sanvartis, ein kommerzieller Gesundheitsdienstleister, mit der Trägerschaft beauftragt. Das sorgte wiederum für Kritik, da Sanvartis auch für Pharmaunternehmen und Krankenkassen arbeitet, ein Interessenskonflikt deshalb nicht ausgeschlossen sei.

Meisten Fälle drehen sich um Leistungserstattungen

Im März 2023 verabschiedete die Ampelkoalition im Bundestag ein Gesetz, mit dem die Trägerschaft der UPD ab 2024 in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden soll. Der Aufschrei darüber ist groß, denn der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll nicht nur Finanzgeber, sondern auch bei der Gründung dabei sein und hinterher wichtige Positionen besetzen. Doch inwieweit ist eine unabhängige Beratung dann noch garantiert?

Damit liefert Minister Lauterbach die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vollständig den Krankenkassen aus.

Die maßgeblichen Patientenorganisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung

„Damit liefert Minister Lauterbach die Unabhängige Patientenberatung Deutschland vollständig den Krankenkassen aus“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der maßgeblichen Patientenorganisationen. Und das, obwohl sich die meisten Probleme der jährlich gut 120.000 Beratungsfälle laut der Organisationen genau um Erstattungen von Leistungen und damit um den Konflikt zwischen Patienten und Krankenkassen drehe. „Die maßgeblichen Patientenorganisationen erklären daher einhellig, dass sie nicht an einer UPD mitwirken werden, die so vollständig unter der Regie des GKV-SV steht, wie es derzeit aussieht.“ Einzig auf das Recht, den Vorstand vorzuschlagen, werden die Patientenorganisationen nicht verzichten – zu ihnen zählen unter anderem der VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppe.

Schon im Dezember soll Schluss sein  

Wie jetzt bekannt wurde, soll das Beratungsangebot der UPD schon früher eingestellt werden als zunächst angenommen. Die Hotline werde zum 8. Dezember abgestellt, da die Geschäftsräume noch geräumt werden müssen. Ebenso soll der Internetauftritt im Dezember abgeschaltet werden, offiziell bestätigt ist das aber auch nicht. Wann genau und in welcher Form die Beratung unter der Stiftung dann ihre Arbeit aufnimmt, bleibt abzuwarten. (tis) 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsrat als Bildungsmotor

Fachkräftemangel und digitaler Wandel: Die Qualifizierung in den eigenen Reihen ist wichtiger denn j ...

Was muss der Betriebsrat bei der Konfliktlösung beachten?

Ob im Privatleben, im Beruf oder auch im Betriebsrat: Konflikte sind unausweichlich. Wenn wir aber l ...

Die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

Vor einer Kündigung ist der Betriebsrat zu hören, so steht es im Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 Be ...