2022 finden gleich zwei Wahlen in vielen Betrieben statt: Neben den Schwerbehindertenvertretern werden auch die Betriebsräte neu gewählt. Start ist im März mit den Betriebsräten, bei den SBVlern geht der Wahlzeitraum am 01. Oktober los. Diese Wahlen kann man doch identisch handhaben?Ganz deutlich und vorneweg: Nein, das geht nicht! Denn Wahl ist nicht gleich Wahl, und die SBV-Wahl weist einige Besonderheiten gegenüber der BR-Wahl auf. SBV ist ja auch nicht BR, oder?
Anders als bei den Betriebsratswahlen gibt es bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht immer einen Wahlvorstand!
Wahlvorstand
Anders als bei den Betriebsratswahlen gibt es bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht immer einen Wahlvorstand. Nur im förmlichen Wahlverfahren wird ein dreiköpfiger Wahlvorstand bestellt, der die Wahl vorbereitet und durchführt.
Im vereinfachten Wahlverfahren der SBV-Wahl gibt es keinen Wahlvorstand. Durch die Wahl führt ein Wahlleiter. Dieser wird in der Wahlversammlung von den anwesenden Wahlberechtigten mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Arbeitnehmer vs. Beschäftigte
Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung geben Beschäftigte ihre Stimme ab, bei der BR-Wahl Arbeitnehmer. Ist das nicht das Gleiche? Nein, ist es nicht. Bei der SBV-Wahl dürfen zum Beispiel leitende Angestellte als „Beschäftigte" mitwählen, sofern sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind. Bei der BR-Wahl sind leitende Angestellte dagegen komplett ausgeschlossen, weil sie nicht zu den wahlberechtigten „Arbeitnehmern" gezählt werden.
Tipp: Auch Betriebsräte dürfen für die SBV kandidieren. Ein Doppelamt ist erlaubt.
Keine Briefwahl
Im vereinfachten Wahlverfahren der SBV-Wahl ist die Briefwahl generell ausgeschlossen. Gewählt wird in der Wahlversammlung, bei der sich alle Wahlberechtigten treffen, ihre Wahlvorschläge einbringen und ihre Stimme direkt abgeben.
SBV-Stellvertreter getrennt wählen
Zweitplatzierte der SBV-Wahl sind nicht automatisch Stellvertreter. Die Wahl der Vertrauensperson und die der SBV-Stellvertreter sind zwei getrennte Verfahren.
All diese Beispiele zeigen eines ganz deutlich: Eine sorgfältige Vorbereitung ist ebenso wichtig wie eine gewissenhafte Durchführung der Wahl. Informieren Sie sich rechtzeitig. Denn: Wahl ist nicht gleich Wahl!
Weitere Informationen gibt es unter www.sbv-wahl.de.