Lohn und Rente gleichzeitig bekommen – zusätzlich 100.000 €? Dies ist kein Fehler im Gesetz und auch kein Rententrick! Denn so kommen weiterhin Beiträge der Rentenkasse zu Gute. Und viele Arbeitgeber begrüßen die Teilrente, denn auf diesem Wege können sie Fachkräfte halten.
1. Was ist neu?
Früher galt der Grundsatz: Wer arbeitet, erhält keine Rente. Dahinter stand der Gedanke: Den Schutz der Rente braucht nur, wer wegen seines Alters nicht mehr arbeiten kann. Deshalb wurde eigenes Arbeitseinkommen auf die Rente angerechnet - nur begrenzte Freibeträge waren ausgenommen.
Das hat der Gesetzgeber komplett aufgegeben. Seit 1.1.2023 kann man Lohn und Rente gleichzeitig bekommen - ungekürzt. Das hat immense Bedeutung für die vorgezogenen Altersrenten.
2. Für wen kommt das neue Modell in Betracht?
In erster Linie werden die Jahrgänge 1960 bis 1964 das neue Modell nutzen. Wer die sogenannte „Wartezeit“ von 35 sowie 45 Jahren oder der Schwerbehindertenrente erfüllt kann bis zu 4 und sogar 5 Jahre lang Lohn und Rente erhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich der Rentenauskunft - auch online - entnehmen.
3. Vier und Fünf Jahre Laufzeit: Was passiert bei Krankheit oder bei Kurzarbeit?
Längere, schwere Erkrankungen treten – rein statistisch gesehen – eher in der Altersgruppe der über 60-Jährigen auf. Zudem lehrt die Erfahrung, dass niemand vor Kurzarbeit sicher ist. Was ist also im Fall der Fälle mit Krankengeld oder Kurzarbeitergeld?
Wer das neue Modell nutzt und die vorgezogene Rente nur zu 99,99 % bezieht, der hat Anspruch auf Krankengeld und auch auf Kurzarbeitergeld. Und zwar ungekürzt. Das wäre bei einer Vollrente nicht der Fall. Mit einer um 0,01% geringere Rente – das sind 10 oder 20 Cent im Monat weniger – bleibt also der Schutz der Sozialversicherung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem für 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und die Rente wächst außerdem weiter.
4. Nur 10 oder 20 Cent im Monat weniger und so Rente und Lohn sichern: Das kann doch nicht legal sein?
Diese Frage braucht zwei Antworten. Erstens: Der Gesetzgeber hat bewusst und ohne Gegenstimmen die Anrechnung von Lohn auf Rente abgeschafft. Rente und Lohn darf man also legal zugleich beziehen. Zweitens: Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Teilrenten von 99,99% gesetzeskonform sind. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Entscheidung auch mittlerweile bundesweit umgesetzt und nimmt Anträge auf Teilrente 99,99% entgegen.
Fazit: Das neue Modell steht völlig auf dem Boden des Gesetzes. Es ist keine Trickserei.
5. Was sagen Arbeitgeber dazu?
Die Regelung, die es seit dem 1.1.2023 gibt,bezweckt das Halten von Fachkräften. Das unterstützt das neue Teilrentenmodell zusätzlich, ohne dass Arbeitgebern weitere Kosten entstehen.
Im Übrigen könnten Arbeitgeber wegen einer Teilrente 99,99 % nicht kündigen. Es gilt das Verbot der rentenbedingten Kündigung, § 41 SGB VI.
Und zumeist bestimmen Arbeits- oder Tarifvertrag, dass das Arbeitsverhältnis nur mit der Regelaltersrente oder einer Vollrente endet – und nicht eher.
6. Wo sind weitere Informationen erhältlich?
Wer eine Rente nur mit Abschlägen erhalten kann, muss rechnen. Denn die Abschläge bleiben, die Weiterarbeit macht die Abschläge nicht wett. Eine erste Übersicht dazu ist Online kostenfrei erhältlich unter https://bots.legal/Ren.html.