Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, können viel im Betrieb bewegen. Als Ansprechpartner für die jugendlichen Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) und die Auszubildenden unter 25 Jahren nehmen sie sich ganz unterschiedlichen Themen an. Hierzu gehört beispielsweise, die Kollegen zu unterstützen, wenn es Knatsch in der Ausbildung gibt, wenn ein Azubi nicht übernommen werden soll oder wenn ein junger Kollege Ärger mit den Vorgesetzten hat. Aber keine Angst: Ihr müsst als JAV nicht alle Probleme alleine lösen. Dabei hilft euch der Betriebsrat.
Im Boot dem Betriebsrat
JAV und Betriebsrat sollen und müssen arbeiten eng zusammenarbeiten. Ein guter Draht zum Betriebsrat ist daher sehr wichtig für eure Arbeit als JAV! Er ist Ansprechpartner für alle eure Fragen. Außerdem kümmert er sich um die Umsetzung von Maßnahmen für die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden. Anders ausgedrückt: Wenn ihr ein Thema anstoßt, ist der Betriebsrat für die Umsetzung zuständig. Denn die JAV kann nicht selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln; der Betriebsrat vertritt die Interessen der gesamten Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber.
Sicherlich wollt ihr aber wissen, was in der Sache passiert? Da hilft euch § 68 BetrVG: Danach hat die JAV nämlich das Recht, an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen, wenn es um die Angelegenheiten junger Kollegen geht.
Recht auf Informationen
Und die JAV muss nicht allen Informationen hinterherlaufen: Der Betriebsrat hat die Pflicht, die JAV zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend mit allen nötigen Informationen zu versorgen. Dazu gehört auch, der JAV die zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Betriebsratssitzung: Unbedingt reinschnuppern!
Die JAV darf einen Vertreter zu jeder Sitzung des Betriebsrats entsenden – und sollte das auch tun. Denn nur so bekommt ihr viele wichtige Informationen und bleibt auf dem Laufenden.
Sogar alle Mitglieder der JAV dürfen an bestimmten Tagesordnungspunkten teilnehmen, wenn es um besondere Angelegenheiten von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden geht. Werden hierzu Beschlüsse gefasst, darf die JAV mit abstimmen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Wichtig für den Austausch: Die JAV-Sitzung
Wir kommt man noch an Informationen? Zwischen Tür und Angel bleibt oft nicht viel Luft. Zeit zum Austausch bietet euch daher die JAV-Sitzung nach § 65 BetrVG: „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Betriebsrats Sitzungen abhalten". Sinnvoll ist es, einen regelmäßigen Sitzungstermin zu vereinbaren, z. B. jeden ersten Montag im Monat. Bitte den Betriebsrat und den Arbeitgeber darüber informieren! Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung ist die Aufgabe des JAV-Vorsitzenden, ebenso wie die Einladung zur Sitzung. Denkt daran, rechtzeitig einzuladen, damit alle genügend Zeit zur Vorzubereitung haben. Formuliert die Tagesordnung so konkret wie möglich, das macht die Vorbereitung für alle Beteiligten einfacher.
Eine Einladung bekommen übrigens nicht nur JAV-Mitglieder, sondern auch der Betriebsratsvorsitzende. Dieser (oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied) kann an allen JAV-Sitzungen teilnehmen. Das macht Sinn, denn der Betriebsrat weiß über einzelne Themen oft mehr als die JAV und kann diese Informationen dann gleich beisteuern.
In das Protokoll der Sitzung gehören neben den wichtigsten Argumenten (mindestens) der Wortlaut und das Stimmenverhältnis der gefassten Beschlüsse. Das Protokoll ist vom JAV-Vorsitzenden und einem weiteren JAV-Mitglied zu unterschreiben. Außerdem muss eine Anwesenheitsliste beigefügt werden, in die sich jeder Teilnehmer einträgt.
Gut versammelt dank JAV
Ähnlich wie der Betriebsrat mit der Betriebsversammlung kann auch die JAV eine Versammlung einberufen (vgl. § 71 BetrVG). Wie wäre es vielleicht gleich vor oder nach einer Betriebsversammlung? Die JA-Versammlung ist eine gute Gelegenheit, um über euch und eure Arbeit zu berichten und bestimmte Themen mit allen Jugendlichen und Auszubildenden zu beraten.
Gut, dass es euch gibt
Die Zahlen des DGB-Ausbildungsreports sprechen eine klare Sprache: Wenn eine JAV oder ein Betriebs- oder Personalrat im Betrieb existiert, sind jeweils mehr als doppelt so viele Auszubildende sehr zufrieden mit ihrer Ausbildung als bei denjenigen ohne betriebliche Interessenvertretung. Es ist also prima, dass es euch gibt. Wir wünschen euch einen gelungenen Start!
Kurz und bündig: Die Aufgaben der JAV
Die JAV ist der wichtigste Ansprechpartner für die beruflichen Fragen der jungen Kollegen. Sie soll in erster Linie dafür sorgen, dass die für die Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer geltenden Vorschriften eingehalten werden (§ 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Denn zu deren Schutz gibt es spezielle Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise das Berufsbildungs- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitsstättenverordnung enthalten Sonderregelungen für Jugendliche.
In größeren Betrieben mit mehr als 50 zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmern kann die JAV auch eine eigene Sprechstunde einrichten (§ 69 BetrVG). Dabei kann ein Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.
Seminartipp:
Übrigens: Teilnehmer dieses Seminars erhalten das ifb-Starterpaket für die Jugend- und Auszubildendenvertretung!