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„Mein Kampf“ als Lektüre während der Arbeitszeit: Kündigung wirksam

Liest ein Mitarbeiter eines bezirklichen Ordnungsamts während der Arbeitszeit Adolf Hitlers „Mein Kampf“ mit eingeprägtem Hakenkreuz, ist eine ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung wirksam.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2017, 10 Sa 899/17

Stand:  10.10.2017
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Das ist passiert:

Der Arbeitnehmer ist bei einem Bezirksamt des Landes Berlin beschäftigt. Während der Arbeitszeit zog er sich in den Pausenraum des Dienstgebäudes zurück und las dort die mit einem eingeprägten Hakenkreuz versehene Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Er wurde daraufhin ohne Abmahnung ordentlich gekündigt. Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen diese Kündigung. Er war der Meinung, er hätte zunächst abgemahnt werden müssen.

Das entschied das Gericht:

Die verhaltensbedingte Kündigung ist wirksam, so die Richter. Der Mitarbeiter trage Uniform und sei als Repräsentant des Landes Berlin in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne unserer Verfassung einzutreten. Mit dem Lesen des Buches habe er das Hakenkreuz, ein verfassungswidriges Symbol, öffentlich gezeigt. Durch dieses Verhalten habe er in  schwerwiegender Weise seine Pflichten verletzt. Die ordentliche Kündigung war in diesem Fall auch ohne Abmahnung wirksam.

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