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Verdorbenes Obst und Gemüse in der Frischetheke eines Discounters führten zur Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Das Arbeitsgericht Siegburg hielt weder die fristlose noch die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung für gerechtfertigt.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 26.6.2024, 3 Ca 386/24
Der Arbeitnehmer arbeitete seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter bei einem Discounter. Unter anderem war er für die Frischetheke zuständig. Die Regionalleitung entdeckte bei einer Kontrolle in der Frischetheke verdorbene Ware. Dafür wurde der Arbeitnehmer abgemahnt. Bei einer weiteren Kontrolle wurde wieder verschimmeltes Obst und Gemüse entdeckt. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer fristlos. Dieser erhob Kündigungsschutzklage und behauptete, er habe die Frischetheke im Markt immer stichprobenartig kontrolliert. Dabei sei ihm keine verschimmelte Ware aufgefallen.
Der Arbeitnehmer war mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich. Das Arbeitsgericht entschied, weder die außerordentliche (fristlose) Kündigung noch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung seien gerechtfertigt.
Der Arbeitnehmer durfte als stellvertretender Filialleiter andere, ihm unterstellte Mitarbeiter anweisen, die Kontrolle der Ware in der Obst- und Gemüsetheke zu übernehmen. Er könne in seiner Leitungsfunktion nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Deshalb musste der Arbeitnehmer lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen. Dass er diese Aufgabe nicht ordnungsgemäß erledigt hat, habe die Arbeitgeberin nicht dargelegt.
Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen können, dass ein Kündigungsgrund besteht. Ist er dazu nicht in der Lage, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam (§ 1 Kündigungsschutzgesetz). Der Arbeitgeberin ist es in diesem Fall nicht gelungen, eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu beweisen. (jf)
Ford: 2.300 Stellen werden bis 2025 gestrichen
Was sich bereits vor ein paar Wochen angedeutet hatte – wir berichteten – ist jetzt traurige Gewissheit: Bei Ford werden an den Standorten Köln und Aachen Tausende Stellen gestrichen. Der US-Autobauer will in Deutschland aufgrund einer Umstrukturierung in knapp drei Jahren 2.300 Jobs abbauen. Das sind weniger, als der Betriebsrat befürchtet hatte. Der spricht sogar von „Aufatmen“. Bis Ende 2032 sind betriebsbedingte Kündigungen nämlich ausgeschlossen – das war Voraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrats.