Anspruch auf GdB-Feststellung
Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX hat der behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen, nach Zehnergraden gestuften GdB unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert.
Bundessozialgericht vom 24.04.2008 – B 9/9a SB 8/06 R