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Personelles / Rente

Als SBV fit in personellen Themen wie Rente

 

Ein wichtiges Feld für die SBV-Arbeit: Kennen Sie die Unterschiede zwischen der Regelaltersrente und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Wissen Sie, wer Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat? Und worauf es bei wichtigen Personalentscheidungen wirklich ankommt? Wir unterstützen Sie mit wertvollem Wissen!

Beteiligungsrechte der SBV bei Personalentscheidungen


Im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Arbeitnehmer keine Nachteile gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern haben. Deshalb haben sie besondere Rechte, die der Gesetzgeber im SGB IX festgeschrieben hat. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer im Betrieb so zu gestalten, dass sie ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten können. Hier kommen die wichtigsten Rechte im Überblick:

Was kann die SBV tun?

Die SBV ist keine Rentenberatung

Die Schwerbehindertenvertretung ist oft der erste Kontakt, wenn sich die behinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen mit dem Thema Rente beschäftigen.

Regelaltersgrenze und Erwerbsminderungsrente: So kann die SBV unterstützen!

Das Thema Rente treibt gerade (schwer-)behinderte Arbeitnehmer besonders um: Aufgrund ihrer Einschränkungen ist es ihnen oftmals nicht möglich, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Schwerbehinderte Arbeitnehmer stehen hier oft vor besonderen Herausforderungen und Fragen: Ist die Erwerbsminderungsrente eine Alternative? Reicht meine Rente zum Leben? Was muss ich tun? Bei diesen und weiteren Fragen für das Leben nach der Berufstätigkeit kann eine Schwerbehindertenvertretung unterstützend tätig werden.

Wichtig:

Die Rentenproblematik ist rechtlich äußerst komplex und jeder Einzelfall ist anders zu beurteilen. Daher sollten Vertrauenspersonen hier lediglich als „Weichensteller“ auftreten und keinesfalls den Eindruck einer Rentenberatung vermitteln!

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