Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine deutsche Behörde, die für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsvermittlung zuständig ist. Sie verwaltet unter anderem die Arbeitslosenversicherung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, unterstützt Arbeitssuchende bei der Jobsuche und fördert die berufliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit spielt eine zentrale Rolle bei der Arbeitsmarktregulierung und der Unterstützung von Arbeitsuchenden sowie Unternehmen in Deutschland.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGHB III).

Erläuterung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- undAusbildungsmarkt. Die Aufsicht über die Bundesagentur führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die BA gliedert sich in

  • die Zentrale in Nürnberg
  • 10 Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“)
  • 178 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsämter“) und
  • gut 610 Geschäftsstellen.

Wesentliche Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen kann. Zur Beratung dieser Vorschläge kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat Vertreter der Agentur für Arbeit oder der Regionaldirektion hinzuziehen (§ 92a Abs. 2 S. 3 BetrVG).

Im Falle von Massenentlassungen hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten. Rechtzeitig vor Erstattung der Anzeige (mindestens zwei Wochen) hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich zu unterrichten. Die Unterrichtung muss schriftlich erfolgen. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber eine Abschrift seiner Mitteilung an den Betriebsrat der Agentur für Arbeit zuzuleiten, die für den Betriebssitz zuständig ist.

Arbeitsausfall, der zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigt, ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder dem Betriebsrat erstattet werden. Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen (§ 99 Abs. 1 SGB III).

Kann im Falle einer Betriebsänderung zwischen Unternehmer und Betriebsrat eine Einigung über einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan nicht erzielt werden, kann jede Seite den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

Rechtsquellen

§§ 367 bis 393 SGB III

Seminare zum Thema:
Bundesagentur für Arbeit
Basiswissen — Öffentlichkeitsarbeit
Fit in personellen Angelegenheiten Teil III
Sozialplan und Interessenausgleich
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

9.500 Jobs bei MAN in Gefahr

Beim Münchner Lkw-Bauer MAN geht es hoch her. Schlimm genug, dass das Unternehmen Standorte dichtmachen und 9.500 Stellen streichen will. Einen weiteren Tabubruch legt die VW-Tochter jetzt obendrauf: MAN hat die bis Ende 2030 laufenden Vereinbarungen zur Standort- und Beschäftigungssicheru ...
Mehr erfahren

Kurzarbeit für Auszubildende - geht das?

Die Zahlen zur Kurzarbeit steigen derzeit wieder schnell an, einige Unternehmen stecken in der Krise. Sorgen um den Arbeitsplatz machen die Runde. Was ist jetzt eigentlich mit den Auszubidenden? Können sie auch in Kurzarbeit geschickt werden?
Mehr erfahren
Der Vertriebsleiter eines Energieversorgers hatte seinen Geschäftskunden große Kontingente an Strom verkauft, allerdings günstiger, als er ihn beschaffen konnte. Während sich die Abnehmer über diese „Strompreisbremse“ freuen konnte, hatte der Energieversorger das Nachsehen. Der feuerte seinen Vertriebsleiter und verlangte von ihm 3 Millionen Euro Schadensersatz.