Lexikon
Bilanzpolitik

Bilanzpolitik

Jörg Sticher
Stand:  17.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Bilanzpolitik bezieht sich auf die strategische Gestaltung und Beeinflussung der Bilanz eines Unternehmens durch gezielte Maßnahmen und Entscheidungen der Unternehmensführung. Das Ziel der Bilanzpolitik besteht in der Optimierung der finanziellen Kennzahlen und der Darstellung des Unternehmens gegenüber externen Parteien wie Investoren, Gläubigern und Aufsichtsbehörden. Dabei können verschiedene Methoden und Praktiken angewendet werden, um beispielsweise Gewinne zu steuern, Vermögenswerte zu bewerten oder Verbindlichkeiten zu strukturieren.

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Begriff

Unter Bilanzpolitik versteht man die Beeinflussung der Werte des Jahresabschlusses im legalen Rahmen. Dieser Rahmen ist durch die Bestimmungen der Handels- und Steuergesetze, sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards vorgegeben.

Erläuterung

Mit der Bilanzpolitik soll bei dem Unternehmen außenstehenden Lesern des Jahresabschlusses ein bestimmtes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vermittelt werden.

In wirtschaftlich guten Jahren soll der  Jahresüberschuss meist reduziert werden. Die Substanz des Unternehmens soll erhalten und vermehrt werden. Hinter der Absicht eines möglichst niedrigen Jahresüberschusses kann außerdem der Plan stecken, dass Vorstände bzw. Geschäfts­führer bei Gewerkschaften und Betriebsräten keine „Begehrlichkeiten“ wecken sollen.

Dagegen soll in wirtschaftlich schlechten Jahren meist eine Verbesserung in der Bilanzerfolgen, damit der nach außen zu tragende, schmale Gewinn bzw. Verlust nicht so extrem erscheint. Auch kann es Absicht sein, Fehlentwicklungen im Unternehmen zu verschleiern. Meist wird in solchen Phasen beabsichtigt die Aktionäre bzw. Gesellschafter nicht zu verunsichern.

Gerade in nicht familiengeführten Unternehmen ist es verbreitet eine sog. „Gewinnglättung“ vorzunehmen, weil in sog. „Publikumsgesellschaften“ die Vorstände bzw. Geschäftsführer besonderen Rechtfertigungs- und Ergebnisdruck gegenüber den Aktionären bzw. Gesellschaftern verspüren.

Als bilanzpolitische Maßnahmen sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte, Ermessens­spiel­räume, Sachverhaltsgestaltungen, sowie Ausweis- und Erläuterungswahlrechte denkbar.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat sollte sich die grundlegenden Instrumente der Bilanzpolitik aneignen, um die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze im Jahresabschluss interpretieren und bewerten zu können. Daraus ergibt sich meist schon ein Bild in welches Fahrwasser das Unternehmen ist bzw. gerät.

Rechtsquelle

Die rechtlichen Grundlagen der Bilanzpolitik finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in den Steuergesetzen, sowie in internationalen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. IFRS).

Seminare zum Thema:
Bilanzpolitik
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Gesprächsführung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
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