Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Compliance

Compliance

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards in einem bestimmten Bereich oder einer Branche. Unternehmen oder Organisationen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Regeln befolgen, um rechtliche und ethische Standards einzuhalten. Dies umfasst oft die Implementierung von internen Kontrollen, Überwachungssystemen und Schulungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Begriff, der u. a. in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache verwendet wird und für die Sicherstellung eines recht- und ordnungsgemäßen Verhaltens bei gleichzeitiger Beachtung ethisch-moralischer Standards im Unternehmen steht.

Erläuterung

Compliance umfasst die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen zur Überwachung des regelkonformen Verhaltens eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf Gesetze, Richtlinien und freiwillige Verhaltensnormen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden. Ziele sind die Vermeidung sowohl eines negativen Images in der Öffentlichkeit, als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen. Insbesondere Großunternehmen stellen dabei eigene, unternehmensspezifische Ethikrichtlinien (Verhaltenskodex) auf.

In größeren Unternehmen sind so genannte „Compliance-Officers“ dafür zuständig, die Einhaltung aller durch die Rechtsordnung sowie die Unternehmensleitung vorgegebenen Regeln und Grundsätze zu überwachen. Der Compliance-Officer ist eine Stabsstelle (mitunter eine ganze Compliance-Abteilung), die unmittelbar der Vorstandsebene unterstellt ist. Er hat in der Regel keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die jeweiligen Entscheidungsinstanzen. Er hat dem Vorstand in regelmäßigen Zeitabständen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten und ist Ansprechpartner für die Arbeitnehmer im Betrieb. Dabei kommt ihm insbesondere bei der Bewältigung des „Whistleblowings“ (Meldung von Verstößen durch Mitarbeiter) eine Schlüsselfunktion zu.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen.

Seminare zum Thema:
Compliance
Ausländische Mutter — deutsche Tochter: Mitbestimmung trotz Globalisierung
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem MitbestG
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach DrittelbG und MitbestG
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

„Kein Interesse an Blockadepolitik!“

Mitglieder im Wirtschaftsausschuss sind ganz nah dran an der Unternehmensführung, bekommen Einsicht in spannende betriebswirtschaftliche Daten. Welche davon sind wichtig? Und helfen sie, bei Schieflage rechtzeitig gegenzusteuern? Fragen, die sich auch Dr. Guido Heinrich stellt. Der Chemik ...
Mehr erfahren

Nachhaltigkeit gewinnt weiter an Bedeutung

Der Deutsche Corporate Governance Kodex, kurz DCGK, im Fokus. Wie steht es um die Reform der in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung, wie steht es mit den Nachhaltigkeitsanforderungen? Ein Update von Dominikus Zwink.
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.