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Lexikon
Compliance

Compliance

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards in einem bestimmten Bereich oder einer Branche. Unternehmen oder Organisationen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Regeln befolgen, um rechtliche und ethische Standards einzuhalten. Dies umfasst oft die Implementierung von internen Kontrollen, Überwachungssystemen und Schulungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.

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Begriff

Begriff, der u. a. in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache verwendet wird und für die Sicherstellung eines recht- und ordnungsgemäßen Verhaltens bei gleichzeitiger Beachtung ethisch-moralischer Standards im Unternehmen steht.

Erläuterung

Compliance umfasst die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen zur Überwachung des regelkonformen Verhaltens eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf Gesetze, Richtlinien und freiwillige Verhaltensnormen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden. Ziele sind die Vermeidung sowohl eines negativen Images in der Öffentlichkeit als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen. Insbesondere Großunternehmen stellen dabei eigene, unternehmensspezifische Ethikrichtlinien (Verhaltenskodex) auf.

In größeren Unternehmen sind so genannte „Compliance-Officers“ dafür zuständig, die Einhaltung aller durch die Rechtsordnung sowie die Unternehmensleitung vorgegebenen Regeln und Grundsätze zu überwachen. Der Compliance-Officer ist eine Stabsstelle (mitunter eine ganze Compliance-Abteilung), die unmittelbar der Vorstandsebene unterstellt ist. Er hat in der Regel keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die jeweiligen Entscheidungsinstanzen. Er hat dem Vorstand in regelmäßigen Zeitabständen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten und ist Ansprechpartner für die Arbeitnehmer im Betrieb. Dabei kommt ihm insbesondere bei der Bewältigung des „Whistleblowings“ (Meldung von Verstößen durch Mitarbeiter) eine Schlüsselfunktion zu.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen.

Seminare zum Thema:
Compliance
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach DrittelbG und MitbestG
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem DrittelbG
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical
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