Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Compliance

Compliance

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards in einem bestimmten Bereich oder einer Branche. Unternehmen oder Organisationen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Regeln befolgen, um rechtliche und ethische Standards einzuhalten. Dies umfasst oft die Implementierung von internen Kontrollen, Überwachungssystemen und Schulungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Begriff, der u. a. in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache verwendet wird und für die Sicherstellung eines recht- und ordnungsgemäßen Verhaltens bei gleichzeitiger Beachtung ethisch-moralischer Standards im Unternehmen steht.

Erläuterung

Compliance umfasst die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen zur Überwachung des regelkonformen Verhaltens eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf Gesetze, Richtlinien und freiwillige Verhaltensnormen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden. Ziele sind die Vermeidung sowohl eines negativen Images in der Öffentlichkeit als auch der Ausschluss von Haftungsfällen bzw. Schadensersatzklagen. Insbesondere Großunternehmen stellen dabei eigene, unternehmensspezifische Ethikrichtlinien (Verhaltenskodex) auf.

In größeren Unternehmen sind so genannte „Compliance-Officers“ dafür zuständig, die Einhaltung aller durch die Rechtsordnung sowie die Unternehmensleitung vorgegebenen Regeln und Grundsätze zu überwachen. Der Compliance-Officer ist eine Stabsstelle (mitunter eine ganze Compliance-Abteilung), die unmittelbar der Vorstandsebene unterstellt ist. Er hat in der Regel keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die jeweiligen Entscheidungsinstanzen. Er hat dem Vorstand in regelmäßigen Zeitabständen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten und ist Ansprechpartner für die Arbeitnehmer im Betrieb. Dabei kommt ihm insbesondere bei der Bewältigung des „Whistleblowings“ (Meldung von Verstößen durch Mitarbeiter) eine Schlüsselfunktion zu.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen.

Seminare zum Thema:
Compliance
Als Betriebsrat die Vielfalt im Unternehmen fördern
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem DrittelbG
Compliance
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Automotive in der Krise – jetzt sind Betriebsräte gefordert

Die deutsche Automobilindustrie steht vor tiefgreifenden Umbrüchen. Während Analysten und Kritiker den Niedergang der Branche befürchten, blicken einige Unternehmen selbst wesentlich optimistischer in die Zukunft. Wo liegt die Wahrheit? Sicher dürfte sein, dass sich der Arbeitsmarkt angesi ...
Mehr erfahren

Individuelles Betteln?

Wollen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat spezielle Schulungen besuchen, führt dies häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen. Nicht selten wird die Kostenübernahme verweigert. Dem Unternehmen wird es dabei scheinbar leicht gemacht: Immerhin fehlt es an einem gesetzlichen Anspr ...
Mehr erfahren
Es geht in diesem Fall um die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an: Kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft beschließen, dass alle Beschäftigten des Konzerns ihre Vertreter im Aufsichtsrat per Briefwahl wählen? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht.