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Lexikon
Eigenkapital

Eigenkapital

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Eigenkapital bezieht sich auf den Teil des Kapitals eines Unternehmens, der von den Eigentümern eingebracht oder im Laufe der Geschäftstätigkeit angesammelt wurde. Es repräsentiert den Wert, der den Anteilseignern nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Schulden verbleibt. Eigenkapital dient als finanzielle Puffer, trägt zur Stabilität des Unternehmens bei und zeigt die finanzielle Beteiligung der Eigentümer am Unternehmen an.

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Begriff

Unternehmen finanzieren ihre Geschäftstätigkeit über Eigenkapital bzw. Fremdkapital. Das Eigenkapital stammt von den Eignern des Unternehmens.

Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um Aktionäre, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung um GmbH-Gesellschafter. Bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten stehen die haftenden Gesellschafter im Hintergrund.

Erläuterung

Das Eigenkapital eines Unternehmens entsteht zunächst, indem die Gesellschafter bei der Gründung des Unternehmens Geld von außen in das Unternehmen einlegen. Im Zeitablauf kann das Eigenkapital

  • steigen, wenn weitere Kapitalerhöhungen von außen folgen,
  • steigen, wenn Jahresüberschüsse (Gewinne) nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen werden,
  • sinken, wenn Jahresfehlbeträge (Verluste) verursacht wurden.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Eigenkapital ist eine sehr solide Form der Unternehmensfinanzierung. Dieses Kapital steht dem Unternehmen sehr langfristig zur Verfügung und muss nur entlohnt werden, wenn das Unternehmen tatsächlich Gewinne erwirtschaftet. Fremdkapital hingegen muss stets mit Zinsen bedient und an den Gläubiger zurückbezahlt werden. Ein hohes Eigenkapital macht unabhängig bei Entscheidungen und schützt vor Überschuldung (Insolvenz). Grundsätzlich gilt aus Sicht des Wirtschaftsausschusses: Je höher das absolute Eigenkapital, desto stabiler ist das Unternehmen finanziert.

Zur Beurteilung der relativen Höhe des Eigenkapitals und dessen Entwicklung im Zeitablauf dient die Kennzahl „Eigenkapital-Quote“.

Achtung: Unternehmen im Konzernverhältnis mit Gewinnabführungs-Verträgen weisen meist ein sehr geringes Eigenkapital aus. Da das Mutterunternehmen hier zugleich zur Verlustübernahme verpflichtet ist, besteht keine erhöhte Gefahr der Überschuldung. Dies gilt, solange das Mutterunternehmen selbst eine gute Eigenkapitalausstattung hat.

Rechtsquelle

Die Positionen des bilanziellen Eigenkapitals werden unter § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) beschrieben.

Seminare zum Thema:
Eigenkapital
Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
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