Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Eigenkapitalrendite

Eigenkapitalrendite

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Eigenkapitalrendite ist eine Kennzahl, die das Verhältnis zwischen dem erzielten Gewinn eines Unternehmens und dem eingesetzten Eigenkapital widerspiegelt. Sie gibt an, wie effizient das Eigenkapital zur Erzielung von Gewinnen genutzt wird und dient als Maß für die Rentabilität der Unternehmensinvestitionen aus Sicht der Eigentümer. Eine höhere Eigenkapitalrendite zeigt eine effektive Nutzung des Eigenkapitals an, während eine niedrigere Rendite auf geringere Gewinne im Verhältnis zum Eigenkapitaleinsatz hindeutet.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Eigenkapitalrendite gibt an, mit wie viel % sich das im Unternehmen eingesetzte Kapital aus Sicht der Eigentümer verzinst hat.

Formel:

Eigenkapitalrendite (%)=

Jahresüberschuss x 100


durchschnittliches eingesetztes Eigenkapital 

Erläuterung

Die Eigentümer eines Unternehmens erwarten eine Verzinsung (Rendite) ihres eingesetzten Kapitals. Als Zielgröße gilt mindestens die Höhe an Zinsen, die auf dem Kapitalmarkt zu erzielen sind, ergänzt um einen Risikozuschlag. Je höher das Verlustrisiko bis hin zum Verlust des gesamten Eigenkapitals, desto höher der Risikozuschlag. Wird während des Geschäftsjahres das Kapital erhöht oder Gewinnausschüttungen vorgenommen, muss der Kapitaleinsatz geglättet werden, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird. Deshalb wird das durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital im Nenner verwendet. Es berechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals am Jahresanfang und Jahresende, geteilt durch zwei.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Eigenkapitalrenditen sind sehr stark abhängig von der Branche, in dem sich das Unternehmen bewegt. Für Produktions- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland gelten Eigenkapitalrenditen von 10%-12% als sehr gute Ergebnisse. Um steuerliche Sondereinflüsse zu isolieren, sollte auch die Eigenkapitalrendite vor Steuer berechnet werden.

Beachte: Die Eigenkapitalrendite ist bei konstantem Jahresüberschuss um so höher, je geringer das eingesetzte Eigenkapital ist. Um die Renditeerwartungen der Eigentümer besser erfüllen zu können, versuchen einige Unternehmen deshalb mit möglichst wenig Eigenkapital und viel Fremdkapital zu arbeiten. Je geringer aber das Eigenkapital ist, desto höher die potentielle Gefahr einer Insolvenz aufgrund Überschuldung in einem Verlustjahr.

Achtung:

Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Rechtsquelle

Die Eigenkapitalrendite ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Eigenkapitalrendite
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss gründen
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

VUCA und BANI – ein neuer Partytanz oder doch Managermethode?

Unsere Arbeitswelt ändert sich gerade radikal. Die Digitalisierung hat durch die KI-Debatte den Turbo-Gang eingelegt. Im Management kursieren viele Begriffe und Methoden, um den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden. Begriffe wie VUCA und BANI geistern durch die Chefetagen. Aber w ...
Mehr erfahren

Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz: Neue Aufgaben für den Betriebsrat

Wieder ein neues Gesetz! Und wieder kommt Arbeit auf viele Betriebsräte zu: Es geht darum, die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bzw. entsprechender Compliance-Vorschriften zu überwachen. Was genau ist geplant? Und welche Rolle spielt dabei der Wirtschaftsausschu ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.