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Der Eigentümeranteil je Mitarbeiter/Jahr ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis des Unternehmenseigentums zum Gesamteinkommen des Unternehmens in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter und die Dauer eines Jahres darstellt. Es gibt Aufschluss darüber, wie viel Gewinn oder Ertrag dem Eigentümer pro Mitarbeiter und pro Jahr zusteht und kann als Maßstab für die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Unternehmens dienen. Eine höhere Kennzahl deutet darauf hin, dass pro Mitarbeiter mehr Ertrag an die Eigentümer fließt.
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Der Eigentümeranteil je Mitarbeiter und Jahr gibt an, wie viel Gewinn das Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr erwirtschaftet.
Formel:
Wertschöpfung Personalaufwand
Eigentümeranteil je Mitarbeiter (€) =
-
Anzahl der Mitarbeiter Anzahl der Mitarbeiter
Mit dieser Kennzahl wird der Anteil des Unternehmens an der Wertschöpfung pro Mitarbeiter und Jahr berechnet. Die Eigentümer des Unternehmens finanzieren das Geschäft des Unternehmens. Dafür erwarten sie eine Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals in Form von Gewinnen.
Ein hoher Anteil des Unternehmens an der Wertschöpfung je Arbeitsplatz macht aus dieser Sicht Arbeitsplätze interessant. Verringert sich der Eigentümeranteil im Zeitablauf, erhöht sich der Druck auf die Personalaufwendungen je Mitarbeiter.
Für die Berechnung der Kennziffer muss die Anzahl der Mitarbeiter bekannt sein. Dem Anhang zum Jahresabschluss ist nur die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter zu entnehmen. Dieser Wert berücksichtigt aber nicht den Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Vergleiche zwischen Unternehmen können so ihre Aussagekraft verlieren. Teilzeit-Kräfte sollten folglich immer auf Vollzeit-Kräfte umgerechnet werden.
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.
Der Eigentümeranteil je Mitarbeiter und Jahr ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.
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