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Die "herrschende Meinung" (auch als "h.m." abgekürzt) bezieht sich auf die vorherrschende oder überwiegende rechtliche Interpretation oder Auffassung zu einem bestimmten Rechtsproblem. In der juristischen Literatur und Rechtsprechung kann es unterschiedliche Standpunkte zu einer Rechtsfrage geben, und die herrschende Meinung repräsentiert die Sichtweise, die von den meisten Fachleuten, Gerichten oder Autoren geteilt wird und oft als maßgeblich angesehen wird.
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In der Rechtswissenschaft verwendeter Begriff, der bei mehreren Lösungsansätzen die Rechtsauffassung bezeichnet, die von der Mehrzahl der Juristen oder der mit diesem Problem befassten angesehensten Wissenschaftler vertreten wird.
Gesetzesregelungen bedürfen häufig der Auslegung. Meist bilden sich im Laufe der wissenschaftlichen Diskussion bestimmte Meinungen heraus. Dabei dominieren oft besonders gewichtige Stimmen (z.B. Wissenschaftler mit einem besonderen Ruf). Bildet sich eine solche in der Diskussion am ehesten akzeptierte Meinung heraus, wird diese oft als "herrschende Meinung" (h. M.) bezeichnet, andere Meinungen gelten als Mindermeinung. Häufig wird bei strittigen Auslegungen die herrschende Meinung zur Begründung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen herangezogen.
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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