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Lexikon
Herrschende Meinung (h.M.)

Herrschende Meinung (h.M.)

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Redaktion
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  00:30 min

Kurz erklärt

Die "herrschende Meinung" (auch als "h.m." abgekürzt) bezieht sich auf die vorherrschende oder überwiegende rechtliche Interpretation oder Auffassung zu einem bestimmten Rechtsproblem. In der juristischen Literatur und Rechtsprechung kann es unterschiedliche Standpunkte zu einer Rechtsfrage geben, und die herrschende Meinung repräsentiert die Sichtweise, die von den meisten Fachleuten, Gerichten oder Autoren geteilt wird und oft als maßgeblich angesehen wird.

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Begriff

In der Rechtswissenschaft verwendeter Begriff, der bei mehreren Lösungsansätzen die Rechtsauffassung bezeichnet, die von der Mehrzahl der Juristen oder der mit diesem Problem befassten angesehensten Wissenschaftler vertreten wird.

Erläuterung

Gesetzesregelungen bedürfen häufig der Auslegung. Meist bilden sich im Laufe der wissenschaftlichen Diskussion bestimmte Meinungen heraus. Dabei dominieren oft besonders gewichtige Stimmen (z.B. Wissenschaftler mit einem besonderen Ruf). Bildet sich eine solche in der Diskussion am ehesten akzeptierte Meinung heraus, wird diese oft als "herrschende Meinung" (h. M.) bezeichnet, andere Meinungen gelten als Mindermeinung. Häufig wird bei strittigen Auslegungen die herrschende Meinung zur Begründung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen herangezogen.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Herrschende Meinung (h.M.)
Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht
Einigungsstellenverfahren
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