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Lexikon
Human Capital

Human Capital

Dr. Gerd Markus

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Erläuterung

Der englische Begriff ‚Human Capital‘ lässt sich mit ‚Humankapital‘ übersetzen und meint das ‚Leistungswissen‘ eines Unternehmens. Etwas länger ausgedrückt: das Wissen, das notwendig ist, um die Leistung eines Unternehmens zu erbringen.

Das ist umfassend zu verstehen; es umfasst das Wissen derjenigen, die in der Warenannahme oder im Versand arbeiten, bis hin zu dem des Vorstandes; eben aller, die an der Erstellung der Unternehmensleistung beteiligt sind.

Während die gesamtwirtschaftliche, die sog. Volkswirtschaftliche Betrachtung heute einig ist, dass das Wissenspotential aller Beschäftigten für hoch entwickelte Länder die entscheidende Größe für ihr Wachstum darstellt, tut sich die Betriebswirtschaftslehre, angelsächsisch: ‚microeconomics‘, nach wie vor schwer mit dem Umgang von ‚Human Capital‘.

Die erste Frage, die sich stellt: ‚Ist Leistungswissen – Human Capital - messbar?‘

Ja. Bei Anlagegütern eines Unternehmens verwenden wir die Herstellungskosten oder den Kaufpreis, z.B. einer Maschine. Sie werden in das Anlagevermögen eines Unternehmens, in seiner Bilanz, aufgenommen. Diese ‚Herstellungskosten’ des Produktionswissens hat das ‚Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung‘ – eine Tochter der Agentur für Arbeit – 2001 für das Jahr 1990 detailliert berechnet. Für 14 berufsqualifizierende Abschlüsse – vom Lehrabschluss bis zur Promotion - kennen wir damit den Aufwand, der notwendig ist, um eine Berufsqualifikation zu erreichen, eben die ‚Herstellungskosten‘. Für Menschen mit Berufserfahrung ist dann ggf. hinzuzurechnen, wie deren Wert zusätzlich zu bewerten ist.

Für ein Unternehmen ist dann mit Hilfe der Zahl der Vollzeit-Beschäftigten und deren Ausbildungs-abschlüssen berechenbar, wie hoch das von ihnen eingesetzte Produktions- oder Leistungswissen ist.

Nun stellt sich – zweitens – die Frage, ob dieses berechnete Leistungswissen in die Vermögensaufstellung eines Unternehmens, die Aktivseite seiner Bilanz, aufgenommen werden kann. Eine geeignete Bilanzposition, das ‚immaterielle Vermögen‘, gibt es. Jetzt aber kommt es darauf an, was die Bilanz zeigen soll: das zur Leistung des Unternehmens eingesetzte Vermögen – Sachkapital, Finanzvermögen und Wert des Leistungswissens - oder das Vermögen, das außerdem noch handelbar ist. Menschen schließen Arbeitsverträge, aber sind sie – im Zweifel gegen ihren Willen – auch veräußerbar? Auch wenn es Leiharbeitsfirmen gibt, ist in unserer Rechts- und Sozialordnung klar: Sie sind es nicht. Kurz: Das Problem der Bilanzierung ist des Produktionswissens ist nicht, zumindest noch nicht gelöst.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und folglich auch ihre Vertretungen, die Betriebsräte, ist das Ausweisen des Wertes des eingesetzten Humankapitals, des Leistungswissens ohne oder mit Aufnahme in die Bilanz des Unternehmens von Bedeutung: Wenn den Beschäftigten, den Geschäftsleitungen  und den Eigentümern klar ist, dass der Wert des Wissens der Beschäftigten zwischen der Hälfte und dem Doppelten des Wertes der üblicherweise ausgewiesenen Bilanzsumme beträgt, erübrigt sich jeder ‚Herr-im-Hause-Standpunkt‘: Das Miteinander im Unternehmen, z.B. der Umgang mit den Rechte eines Wirtschaftsausschusses nach §§ 106 bis 110 BetrVG oder mit den  Vorschlägen des BR nach § 92a BetrVG zur Beschäftigungssicherung, dürfte von Respekt anstatt von Herablassung geprägt sein.

Wird das Produktionswissen sogar bilanziert, erhöht sich die Bilanzsumme erheblich, das Eigenkapital steigt – bei den ja unberührten Verbindlichkeiten – auf ein Mehrfaches und allen ist bewusst, dass der Wert des Unternehmens von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen wird. Die traditionelle hierarchische Ordnung der Unternehmen ist neu zu ordnen – eine Aufgabe des Gesetzgebers.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Fragen für die Wirtschaftsausschusssitzung:

  • Wird Human Capital in unserer Bilanz aufgeführt?
  • Falls nein: Weshalb nicht?
  • Falls ja: Wie wird Human Capital bei uns gemessen?
Seminare zum Thema:
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