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Lexikon
Zulieferanteil

Zulieferanteil

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Redaktion
Stand:  14.6.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Der Zulieferanteil bezieht sich auf den prozentualen Anteil der Umsatzerlöse eines Unternehmens, der für den Einkauf von Materialien und Zulieferungen verwendet wird. Er dient als Kennzahl, um die Abhängigkeit eines Unternehmens von externen Lieferanten und die damit verbundenen Materialkosten zu erfassen. Ein höherer Zulieferanteil deutet in der Regel auf eine stärkere externe Abhängigkeit und potenziell höhere Materialaufwendungen hin.

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Begriff

Der Zulieferanteil gibt an, wie viel Prozent der Umsatzerlöse für Materialaufwendungen aufgebracht werden müssen.

Formel:

Zulieferanteil (%) =   

Materialaufwand x 100


 

  Umsatzerlöse

                                                                                                       

Erläuterung

Ein Zulieferanteil von 40% bedeutet, dass von 100 € Umsatzerlösen 40 € für Materialaufwendungen bei der Gewinnermittlung des Unternehmens abgezogen werden müssen. Je höher der Zulieferanteil, desto bestimmender sind die Materialaufwendungen für die gesamte Gewinn- oder Verlustsituation eines Unternehmens. Unternehmen, die hoch veredelte Vorprodukte beziehen bzw. selbst eine geringe Wertschöpfungstiefe haben, weisen deshalb meist einen hohen Zulieferanteil aus.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Sobald von Kostensenkungsprogrammen die Rede ist, stehen auch die Materialaufwendungen im Fokus. Je höher die Zulieferanteil, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Programme hier ansetzen. Dann sind meist Veränderungen in der Struktur der Lieferanten, Preisverhandlungen im Einkauf oder Outsourcing (make or buy) die Folge.

Merke: Sollte die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-Verfahren gegliedert sein, ist der Materialaufwand im dem Anhang zu finden.

Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Rechtsquelle

Der Zuliefer-Anteil (Synonym Materialaufwands-Quote) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Zulieferanteil
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem MitbestG
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