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§ 63 BetrVG, Wahlordnung (WO).
Bei der JAV-Wahl entscheiden die wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebs durch Stimmabgabe über die personelle Zusammensetzung ihrer betrieblichen Interessenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

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Besonderer Schutz der JAV-Mitglieder

Damit JAV-Mitglieder ohne Benachteiligung oder gar Behinderung ihrer Tätigkeit nachgehen können, genießen sie einen besonderen Schutz. Dieser ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78 BetrVG). Es gibt jedoch noch weitere Paragraphen, die diesen Schutz ergänzen.
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In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.