Lexikon
Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Arbeitnehmer im umgangssprachlichen Sinn ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet. Arbeitnehmer im rechtlichen Sinn des Begriffs ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) für einen anderen unselbständige Dienste gegen Entgelt zu erbringen verpflichtet ist.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Zeit zum Austausch zwischen den JAVis: So gelingt Eure JAV-Sitzung

Sitzungen der JAV sind dazu da, um Ideen auszutauschen, Probleme zu besprechen und neue Pläne zu schmieden. Damit sind sie weit mehr als eine lästige Pflicht: Richtig organisiert machen sie auch Spaß und bringen Euch als JAV-Team definitiv weiter.
Mehr erfahren

Besonderer Schutz der JAV-Mitglieder

Damit JAV-Mitglieder ohne Benachteiligung oder gar Behinderung ihrer Tätigkeit nachgehen können, genießen sie einen besonderen Schutz. Dieser ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78 BetrVG). Es gibt jedoch noch weitere Paragraphen, die diesen Schutz ergänzen.
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.