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Aufhebungsvertrag

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Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages können Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnisse jederzeit aufgelöst werden. Dies geht aber nur im beiderseitigen Einvernehmen von Ausbildendem und Auszubildendem bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vereinbarung muss grundsätzlich schriftlich getroffen werden (§ 623 BGB) und bedarf bei Minderjährigen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 108 BGB).