Lexikon
Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages können Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnisse jederzeit aufgelöst werden. Dies geht aber nur im beiderseitigen Einvernehmen von Ausbildendem und Auszubildendem bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vereinbarung muss grundsätzlich schriftlich getroffen werden (§ 623 BGB) und bedarf bei Minderjährigen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 108 BGB).
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Durch Training wird es deutlich besser!

Kaum in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt, schon stehen Gespräche mit dem Betriebsrat oder sogar der Geschäftsführung auf dem Plan. „Klar, dass man da erstmal nervös und blockiert ist“, sagt Jaqueline Drews. Die ifb-Referentin hat Tipps, wie Kommunikation und Selbstsicherhei ...
Mehr erfahren

Von Azubis für die JAV

Eine Veranstaltung von Auszubildenden für die Jugend- und Auszubildendenvertretung – das war die JAV-Fachtagung 2024. Erstmals in der Geschichte des ifb haben die Auszubildenden eine komplette Fachtagung eigenständig geplant und durchgeführt (natürlich immer mit der Unterstützung ihrer erf ...
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.