Leistungen zur Teilhabe
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Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Diese gliedern sich in:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 42 SGB IX)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX)
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 64,65 SGB IX)
- Leistungen zur sozialen Teilhabe (§§ 76 ff. SGB IX)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung: (§ 75 SGB IX)
(vgl. § 5 SGB IX).
Zuständig für die Erbringung der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen sind die Rehabilitationsträger (vgl. § 6 SGB IX).
Darüber hinaus kann das Integrationsamt für schwerbehinderte Menschen begleitende Hilfe im Arbeitsleben erbringen (§ 185 SGB IX).
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