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Meine Erfahrungen aus dem Seminar
„Darf der Chef einfach so Überstunden anordnen?“ Oder: „Wer bestimmt über die Regeln bei der Urlaubsplanung?“ Und „Wie läuft das eigentlich mit den Erfolgsbeteiligungen?“ Ganz davon abgesehen: „Gibt es eine Regelung zur Mobilen Arbeit?“ Es sind Fragen, die mich als Betriebsratsmitglied in den vergangenen Monaten immer wieder erreichten. Ohne Weiteres konnte ich viele davon nicht beantworten, musste meine Arbeitskollegen daher immer wieder vertrösten. Mir wurde klar: Es ist Zeit für Betriebsrat Teil II.
Den ersten Part der kompakten, dreiteiligen Betriebsrat-Seminarreihe hatte ich bereits wenige Wochen nach meiner allerersten Wahl zum Betriebsrat im Frühjahr 2022 absolviert. Ein gutes Fundament, wie ich finde, mit dem es sich schon ordentlich arbeiten ließ. Von der Rolle als Mitglied des Betriebsrats über die Grundlagen und die Organisation der Betriebsratsarbeit bis hin zu einem ersten Überblick über Mitbestimmungsmöglichkeiten. Es war ein echter Crash-Kurs in Sachen Basiswissensvermittlung, an den ich mich gerne zurückerinnere. Eine tolle Woche am Starnberger See, den ich mit dem festen Vorhaben verließ, schon bald den zweiten Teil in Angriff zu nehmen. Aber: Wer kenn es nicht? Ruckzuck findet man sich im Alltagstrott wieder, versucht die beruflichen Verpflichtungen und sein Ehrenamt – ich bin nicht freigestellt – unter einen Hut zu bekommen. Da ich seit rund einem halben Jahr gemeinsam mit einer Kollegin aus dem Gremium unsere wöchentliche Sprechstunde anbiete, stieß ich mit meinem Grundwissen allerdings schnell an meine Grenzen.
Die Zeit für Teil II war definitiv gekommen. Die erwähnte Kollegin bestärkte mich in meinem Vorhaben, schließlich spricht sie aus Erfahrung. Ich mache mich also auf ins Dorint Herrenkrug Parkhotel nach Magdeburg. Es ist für mich diesmal zwar eine etwas weitere Anfahrt, aber terminlich ging es nicht anders und auch die Ausführungen auf der ifb-Seite zum Hotel haben mich überzeugt.
© Andreas Lander
Los geht es am frühen Montagnachmittag nach einem kurzen Snack in der Lobby mit dem obligatorischen Kennenlernen des Referenten, der Seminarbetreuung sowie der andere Teilnehmer. Ganz generell sind mir viele Aspekte im Ablaufplan schon von meinem ersten ifb-Seminarbesuch bekannt: Pausenregelungen, Abendprogramm, auch die Tatsache, mit jeglichem Anliegen unsere Seminarbetreuerin aufsuchen zu dürfen. Das schafft Sicherheit, so fühle ich mich wohl. Das „richtige“ Seminar startet unser Referent mit einer kurzen Wiederholung: Was versteht man unter Arbeitsrecht? Was ist der Unterschied zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht? Auch, wenn mir all das weitestgehend klar ist, tut eine solche Auffrischung gut. Und beruhigt, die Dinge sind auch dank der täglichen Betriebsratsarbeit also noch im Kopf verankert.
Im weiteren Verlauf der Woche geht unser Referent detailliert auf unsere Mitbestimmungsrechte ein. Es geht um die für Mitarbeiter so wichtigen Themen wie Urlaub, Vergütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutz vor technischer Überwachung oder Arbeitszeit. Hat der Betriebsrat beispielsweise ein Mitbestimmungsrecht bei der Rahmenarbeitszeit? Ja, denn der Arbeitgeber kann diese nicht wirksam ohne Beteiligung des Betriebsrats festlegen steht im „87“, also im §87 Betriebsverfassungsgesetz. Über diese konkrete Fallbeispiel freue ich mich besonders, hatte mich doch eine nahezu identische Anfrage rund zwei Wochen vor dem Seminar noch erreicht.
Äußerst gelungen finde ich die unmittelbare und praxisnahe Verknüpfung der Mitbestimmungsrechte mit dem dazugehörigen Wissen im Arbeitsrecht. Immer wieder unterstreicht unser Referent die Theorie mit konkreten Fällen oder Gruppenarbeiten. Im abschließenden Teil der Seminarwoche geht es um „Möglichkeiten und Grenzen der Betriebsvereinbarung“. Noch so ein Thema, das mir viel für die Praxis bringt. Die Überarbeitung diverser Betriebsvereinbarungen in unserem Unternehmen steht nämlich auf unserer unmittelbaren To-Do-Liste.
Ich fühle mich gewappnet für die anstehenden Aufgaben und Fragen meiner Kollegen – so hatte ich mir das vorgestellt. Bis zu Teil III werde ich übrigens nicht mehr so viel Zeit verstreichen lassen, sondern habe mich direkt aus dem Seminar mit einigen frisch kennegelernten und lieb gewonnen Betriebsratskollegen angemeldet. Laut unserem Referenten soll es dann um das Arbeitsverhältnis, vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Einstellung bis zur Kündigung gehen. Im Grunde also um sämtliche personelle Angelegenheiten. Die Rechte und Pflichten als Betriebsrat werden wohl stets in den passenden arbeitsrechtlichen Rahmen eingebettet. Klingt perfekt – das dürfte dann die Vollendung meines Betriebsrats-Basiswissens bedeuten. (sit)
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