Raumklima am Arbeitsplatz: Was gilt und was können Betriebsräte tun?

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Interview mit dem BAuA-Experten Dr. Kersten Bux

Welche Temperaturen sind zulässig? Was gehört noch zu einem guten Raumklima? Und was können Betriebsräte konkret tun? Dr. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Raumklima, Arbeitsschutz und Hitzeschutz.

Dr. Bux, viele denken beim Thema Raumklima sofort an Hitze. Was gehört aus Ihrer Sicht zu einem guten Raumklima?

Dr. Kersten Bux: Hitze ist tatsächlich nur ein Teil des Ganzen. Zu einem guten Raumklima gehören ebenso eine gute Luftqualität, ausreichend Licht, möglichst wenig Störgeräusche und eine angenehme Arbeitsumgebung. Erst wenn diese Faktoren zusammenspielen, fühlen sich Beschäftigte wohl und können konzentriert arbeiten. Raumklima ist deshalb immer das Zusammenspiel verschiedener Einflüsse und nicht nur die Frage, ob es zu warm oder zu kalt ist.

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Der Arbeitgeber muss keine individuelle Wohlfühltemperatur schaffen, sondern gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen.

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Was sagt der Gesetzgeber: Welche Temperaturvorgaben gelten am Arbeitsplatz? Gibt es feste Höchst- oder Tiefsttemperaturen?

Dr. Kersten Bux: Die Anforderungen dazu sind in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ geregelt. Sie beschreibt, welche Temperaturen aus arbeitswissenschaftlicher Sicht gesundheitlich zuträglich sind. Dabei wird immer nach der Tätigkeit unterschieden. Wer körperlich schwer arbeitet, benötigt andere Temperaturen als Beschäftigte im Büro. Was viele nicht wissen: Für Büroarbeitsplätze gelten im Winter grundsätzlich 20 °C als ausreichend, auch wenn viele Menschen etwa 22 °C als angenehmer empfinden. Der Arbeitgeber muss keine individuelle Wohlfühltemperatur schaffen, sondern gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen.
Im Sommer gilt ein Stufenmodell. Ab 26 °C Raumtemperatur sollen Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, etwa Sonnenschutz nutzen, Getränke bereitstellen oder Arbeitszeiten anpassen. Entscheidend ist dabei das Wort „sollen“: Die Arbeitsstättenregel beschreibt Maßnahmen, die grundsätzlich umzusetzen sind, soweit dies möglich ist.
Ab mehr als 35 °C gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich als ungeeignet, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Welche Besonderheiten gelten beim Raumklima, wenn man zuhause arbeitet?

Dr. Kersten Bux: Entscheidend ist, ob es sich um Telearbeit oder Home-Office handelt. Bei einem Telearbeitsplatz, also einem dauerhaft vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen. Im Home-Office ist die Raumtemperatur dagegen grundsätzlich Privatsache.

Werfen wir einen Blick auf die Konzentration: Wie wirken sich extreme Temperaturen aus?

Dr. Kersten Bux: Man merkt das oft früher, als viele denken. Extreme Hitze oder Kälte belasten den Körper. Die Konzentration lässt nach, die Fehlerquote steigt und wer bei Hitze zu wenig trinkt, riskiert schnell Erschöpfung.
Bei Hitze denken viele zuerst an das Büro. Dabei sollten wir eigentlich an alle denken, die draußen arbeiten: Das sind nicht nur Straßen- und Bauarbeiter, sondern auch Paketboten, Müllwerker, Gärtner oder Sportlehrkräfte im Freien. Und auch Pflegekräfte, die im Sommer ständig in aufgeheizte Autos ein- und aussteigen müssen. Das Spektrum der betroffenen Beschäftigten ist deutlich größer, als viele vermuten.
Für diese Berufsgruppen wurde erst im vergangenen Jahr die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 eingeführt. 
Aktuell arbeiten wir an einer wissenschaftlich fundierten Bewertungsmatrix für Hitze und Kälte. Bis diese nach einer mehrjährigen Studie und Anerkennung in das Regelwerk aufgenommen werden kann, gibt es zunächst eine Handlungshilfe. Für Betriebsräte ist sie dennoch eine wertvolle Orientierung, denn sie wurde im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums entwickelt und hat damit ein deutlich größeres Gewicht als einzelne Empfehlungen aus dem Internet.

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Je früher Betriebsrat und Arbeitgeber starten, desto mehr lässt sich noch umsetzen.

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Ihr Tipp: Was können Betriebsräte tun?

Dr. Kersten Bux: Mein wichtigster Tipp lautet: Nicht auf die erste Hitzewelle warten. Nutzen Sie bereits den Winter und das Frühjahr, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Hitzeschutzplan zu entwickeln. Gute Muster liefern beispielsweise die Berufsgenossenschaften.
Denken Sie dabei kurzfristig und langfristig. Getränke oder Sonnenschutz lassen sich meist schnell organisieren. Sonnensegel oder bauliche Veränderungen brauchen dagegen Zeit. Gerade Leichtbauhallen zeigen heute, dass sich manche Bausünden rächen.

Und wer langfristig denkt, sollte auch das Gebäude selbst in den Blick nehmen, etwa mit einer Photovoltaikanlage zur Versorgung einer Klimaanlage. Je früher Betriebsrat und Arbeitgeber starten, desto mehr lässt sich noch umsetzen.

Was können Beschäftigte selbst tun und was ist Aufgabe des Arbeitgebers?

Dr. Kersten Bux: Das Wichtigste ist: Beschäftigte müssen ausreichend trinken können. Trinkwasser aus dem Wasserhahn reicht dafür grundsätzlich aus. Natürlich ist es auch eine Frage der Wertschätzung, ob der Arbeitgeber an heißen Tagen zusätzlich Mineralwasser oder andere Getränke bereitstellt. Schließlich möchte er, dass seine Beschäftigten auch bei hohen Temperaturen motiviert und leistungsfähig bleiben.
Auch wichtig zu wissen: Die Arbeitsstättenregeln sind keine starren Vorschriften. Sie haben eine sogenannte Vermutungswirkung. Das heißt, sie beschreiben den Weg, den der Gesetzgeber empfiehlt. Der Arbeitgeber kann auch andere Maßnahmen wählen, muss dann aber nachweisen, dass diese die Beschäftigten genauso wirksam schützen.

Haben Sie hierzu ein Beispiel?

Dr. Kersten Bux: Nehmen wir einmal ein extremes Beispiel: Ich stelle die Raumtemperatur auf 19 Grad ein und gebe jedem Beschäftigten einen dicken Pulli. Wenn dadurch niemand friert, kann das durchaus funktionieren. Entscheidend ist der physiologische Effekt und nicht, ob die Maßnahme jedem gefällt.
Auf der anderen Seite haben auch Beschäftigte eine Mitwirkungspflicht. Wenn der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen anbietet, sollten sie diese auch annehmen. Das gilt für warme Kleidung bei Kälte genauso wie für Maßnahmen gegen Hitze. Oft helfen schon kleine Dinge, etwa in der Pause kaltes Wasser über die Unterarme laufen zu lassen. 

Klimaanlagen sorgen im Büro immer wieder für Diskussionen. Wie groß sollte der Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außentemperatur sein?

Dr. Kersten Bux: Ein guter Erfahrungswert ist etwa sechs Grad Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen. Das ist für den Körper meist gut verträglich und hat auch einen ganz praktischen Grund: Jedes Grad weniger kostet zusätzliche Energie.

Viele Beschäftigte klagen beim Raumklima über trockene Augen, gereizte Schleimhäute oder trockene Haut. Welche Rolle spielt dabei Luftfeuchtigkeit und Zugluft?

Dr. Kersten Bux: Das sollte man nicht unterschätzen. Gerade Zugluft kann zum Problem werden. Trifft sie dauerhaft auf die Haut, kann sie tatsächlich zu einer Unterkühlung führen und gesundheitliche Beschwerden verursachen. Deshalb sollte beispielsweise der Luftstrom einer Klimaanlage nicht direkt auf Beschäftigte gerichtet sein. Diese Vorgaben finden sich bereits auf europäischer Ebene und wurden in Deutschland unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt. Ziel ist, dass Beschäftigte keiner gesundheitlich belastenden Zugluft ausgesetzt werden.

Trockene Luft ist vor allem ein Winterthema. Während der Heizperiode sinkt die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen häufig deutlich. Die Haut trocknet dadurch schneller aus. Das ist jedoch nicht automatisch ein Versäumnis des Arbeitgebers, denn Beschwerden können auch medizinische Ursachen haben.
Ob eine Luftbefeuchtung erforderlich ist, sollte individuell gemeinsam mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Arbeitsschutz geprüft werden.

Nicht jedes Unternehmen kann Luftbefeuchter für alle Arbeitsplätze anschaffen. Welche kostengünstigen Alternativen gibt es?

Dr. Kersten Bux: Pflanzen werden oft als einfache Lösung genannt. Sie können das Raumklima zwar positiv beeinflussen, für eine spürbar höhere Luftfeuchtigkeit bräuchte man allerdings fast schon ein Gewächshaus. Drei Zimmerpflanzen haben da eher einen psychologischen Effekt.
Auch Keramikgefäße oder nasse Handtücher auf der Heizung werden häufig empfohlen. Davon halte ich allerdings wenig. Werden sie nicht regelmäßig gereinigt oder gewechselt, können sie schnell zum Hygieneproblem oder sogar zur Keimschleuder werden.

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Klimaanlagen müssen sie regelmäßig gewartet und hygienisch überprüft werden.

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Welche Risiken entstehen, wenn Luftbefeuchter oder Klimaanlagen nicht richtig gewartet werden?

Dr. Kersten Bux: Gerade bei mobilen Klimaanlagen wird die Wartung häufig unterschätzt. Nach der Saison stehen sie oft monatelang ungenutzt in der Ecke. Das Wasser im Gerät kann bereits nach kurzer Zeit verkeimen oder schimmeln. Wird die Klimaanlage dann wieder eingeschaltet, werden die Keime mit dem Luftstrom im schlimmsten Fall direkt in den Raum geblasen, ein Phänomen, das man auch als „Montagseffekt“ kennt. Deshalb sollte man die Reinigungs- und Wartungshinweise des Herstellers unbedingt beachten.
Bei fest installierten Klimaanlagen gelten klare Hygienevorgaben. Nach der Richtlinie VDI 6022 müssen sie regelmäßig gewartet und hygienisch überprüft werden. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob sich Mikroorganismen gebildet haben. Betriebsräte sollten ruhig einmal nachfragen, ob diese Wartungen tatsächlich durchgeführt und dokumentiert werden. Ist das nicht der Fall, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Ähnliches gilt übrigens auch für Trinkwasseranlagen. Werden Leitungen über längere Zeit nicht genutzt, können sich Legionellen vermehren. Diese Bakterien können beim Einatmen feinster Wassertröpfchen gesundheitliche Beschwerden verursachen, die von grippeähnlichen Symptomen bis hin zu einer schweren Lungenentzündung reichen können.

Mit Blick auf den Klimawandel: Wie entwickelt sich der Arbeitsschutz weiter? Reichen die heutigen Regelungen aus oder sehen Sie weiteren Anpassungsbedarf?

Dr. Kersten Bux: Tatsächlich werden die Regelungen schon kontinuierlich weiterentwickelt. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 wurde in den letzten Jahren bereits diesbezüglich überarbeitet. Dahinter steckt ein fester Prozess, denn solche Regelwerke entstehen nicht über Nacht.
Im ASTA, dem Ausschuss für Arbeitsstätten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, arbeiten Arbeitgeber, Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger und Wissenschaft zusammen. In den Projektgruppen werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Aktuell wird beispielsweise eine Bewertungsmatrix für Hitze und Kälte im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie erprobt. Bestätigen sich die Ergebnisse, können sie später in die Arbeitsstättenregeln einfließen.
Mit den zunehmenden Hitzewellen wird das Thema weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb werden die Regelwerke auch künftig regelmäßig weiterentwickelt. Wir machen beim Arbeitsschutz kontinuierlich unsere Hausaufgaben. (sw)

Dr. Kersten Bux

Dr. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) studierte Strömungsmechanik und Thermodynamik. Bei der BauA war er Leiter des Sachgebiets Arbeitsstätten, führte Forschungsprojekte zum Raumklima und zu Arbeitsstätten aus, arbeitete in der Geschäftsführung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und war in verschiedenen Fachgremien der UVT (Sachgebiet „Klima am Arbeitsplatz“) und des DIN (Ergonomie der physikalischen Umgebung) aktiv.

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