Betriebsrente: Lohnt sich das für jeden?

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Eine Expertin der Deutschen Rentenversicherung klärt Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Steuern sparen, Zuschüsse vom Arbeitgeber und zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Eine Betriebsrente klingt attraktiv. Doch für wen lohnt sie sich wirklich, was passiert bei Jobwechsel oder Insolvenz und worauf sollten Beschäftigte achten? Die Expertin der Deutschen Rentenversicherung, Karin Witt, gibt Antworten.

Karin Witt

Karin Witt ist Diplomverwaltungswirtin und als Beraterin in der Auskunfts- und Beratungsstelle München der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd tätig.

Frau Witt, welche Bedeutung hat die betriebliche Altersversorgung und wie funktioniert sie grundsätzlich?

Karin Witt: Die betriebliche Altersversorgung ist schon seit Langem ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Für viele Beschäftigte ist die gesetzliche Rente dabei die wichtigste Basis. Ergänzt werden kann sie durch eine Betriebsrente und private Vorsorge.
Für die betriebliche Altersversorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie kann zum Beispiel über eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse laufen, aber auch über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Welcher dieser Wege genutzt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Er wählt in der Regel auch den Anbieter aus und kümmert sich um die Beitragszahlung. Die konkrete Ausgestaltung kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geregelt sein.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Betriebsrente für Beschäftigte?

Karin Witt: Ein Vorteil ist die Beteiligung des Arbeitgebers, denn dadurch erhöht sich die Sparleistung. Die Beiträge werden dabei eher risikoarm angelegt. Das kann sich allerdings nachteilig auf die Rendite auswirken. Dafür sind Angebote des Arbeitgebers durch Gruppentarife häufig günstiger als vergleichbare Angebote auf dem freien Markt. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich in der Einzahlungsphase Steuern und Sozialabgaben sparen lassen.

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Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, ihre Betriebsrente über eine Entgeltumwandlung aufzubauen.

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… und wie funktioniert die Entgeltumwandlung konkret?

Karin Witt: Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, ihre Betriebsrente über eine Entgeltumwandlung aufzubauen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Dieser Betrag bleibt in gewissen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch zahlen Beschäftigte zunächst weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, weil diese nur auf das entsprechend reduzierte Bruttogehalt anfallen.

Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung besonders?

Karin Witt: Am meisten lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung natürlich dann, wenn sie komplett vom Arbeitgeber finanziert wird oder wenn sich der Arbeitgeber mit hohen Zuschüssen an den Beiträgen beteiligt.
Besonders interessant kann die Entgeltumwandlung für Beschäftigte sein, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sie wandeln einen Teil ihres Entgelts um, auf den ohnehin keine Sozialabgaben gezahlt werden. Dadurch entstehen auch keine negativen Auswirkungen auf die gesetzliche Rente oder andere Sozialleistungen. Lohnen kann sie sich außerdem für Beschäftigte, die im Alter voraussichtlich nur eine kleine Rente bekommen und auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Denn ein Teil der Betriebsrente bleibt bei der Grundsicherung anrechnungsfrei. Auch für Beschäftigte, die aufgrund gesundheitlicher Probleme auf dem freien Markt keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, kann die betriebliche Altersversorgung interessant sein. Möglicherweise können sie darüber einen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten.

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Beteiligt sich der Arbeitgeber bei Geringverdienern mit zusätzlichen Beiträgen an der betrieblichen Altersversorgung, kann er dafür einen staatlichen Förderbetrag erhalten. 

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Wann muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten und welche Auswirkungen hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente und die Sozialversicherung?

Karin Witt: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber derzeit 15 Prozent des umgewandelten Bruttoentgelts als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Das gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, sofern keine abweichende tarifliche Regelung besteht.
Beteiligt sich der Arbeitgeber bei Geringverdienern mit zusätzlichen Beiträgen an der betrieblichen Altersversorgung, kann er dafür einen staatlichen Förderbetrag erhalten. 
Wird ein Teil des Bruttoentgelts für den Aufbau einer Betriebsrente umgewandelt und werden auf diesen Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, kann sich das später auf die gesetzliche Rente auswirken. Auch andere Sozialleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld können dadurch geringer ausfallen.

Viele konzentrieren sich auf die Ansparphase. Was sollten Beschäftigte schon heute über die spätere Auszahlung ihrer Betriebsrente wissen?

Karin Witt: Die ausgezahlten Betriebsrenten werden grundsätzlich voll versteuert und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, die vom Rentner allein getragen werden. Für die Krankenversicherung gibt es aber einen Freibetrag.
Ob eine Kapitalauszahlung möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel wird die Betriebsrente als lebenslange Rente ausgezahlt, je nach Vereinbarung kann aber auch eine einmalige Kapitalauszahlung vorgesehen sein. Sehr geringe Rentenansprüche können zudem einmalig abgefunden werden, um sogenannte Minirenten zu vermeiden.

Welche Auswirkungen haben Teilzeit, Elternzeit oder längere Erwerbsunterbrechungen auf die betriebliche Altersversorgung?

Karin Witt: Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist das Entgelt niedriger als bei einer Vollzeitstelle. Entsprechend wird meist auch nur ein geringerer Teil des Entgelts umgewandelt. Dadurch fallen die Einzahlungen niedriger aus und am Ende entsprechend auch die Betriebsrente. Hier kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, für Geringverdiener einen zusätzlichen Zuschuss zu zahlen und dafür den staatlichen Förderbetrag zu nutzen.
Auch bei längeren Unterbrechungen, zum Beispiel wegen Krankheit oder Elternzeit, muss die betriebliche Altersversorgung nicht zwangsläufig ruhen. Bei einigen Durchführungswegen haben Beschäftigte die Möglichkeit, eigene Beiträge weiterzuzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie den Vertrag nach der Unterbrechung auch zum bisherigen Tarif weiterführen.

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Grundsätzlich können bereits erworbene Rentenansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden.

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Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel?

Karin Witt: Grundsätzlich können bereits erworbene Rentenansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden. Die bestehende Anwartschaft kann also zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag übernimmt, zum Beispiel wenn er eine andere Anlageform nutzt. In diesem Fall wird das bereits angesparte Kapital übertragen und der neue Arbeitgeber erteilt auf dieser Grundlage eine neue Versorgungszusage entsprechend seinem eigenen Versorgungssystem. Je nach Vertrag gibt es außerdem die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses privat weiterzuführen.

Viele Unternehmen bauen derzeit Stellen ab. Was ist mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet oder der Arbeitgeber insolvent wird?

Karin Witt: Ansprüche aus Beiträgen, die über eine Entgeltumwandlung eingezahlt wurden, sind sofort unverfallbar. Das heißt, sie bleiben auch dann erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Je nach Vertrag können sie zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.
Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind Betriebsrenten und unverfallbare Anwartschaften grundsätzlich geschützt. Wie dieser Schutz aussieht, hängt davon ab, über welchen Weg die betriebliche Altersversorgung organisiert ist. Je nach Modell greift zum Beispiel die gesetzliche Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein oder die Versorgung läuft über externe Versorgungsträger, die der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Direktversicherungen sind von einer Insolvenz des Arbeitgebers dagegen gar nicht betroffen, da sie über wirtschaftlich unabhängige Versicherungsunternehmen laufen.

Welche Rolle könnte die betriebliche Altersversorgung künftig für die Alterssicherung spielen?

Karin Witt: Sollte das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter sinken, wird es umso wichtiger, die Altersvorsorge durch zusätzliche Bausteine zu ergänzen.
Mit den bisherigen Änderungen des Betriebsrentengesetzes wurden bereits wichtige Schritte unternommen, um die betriebliche Altersversorgung stärker zu verbreiten. Allerdings beruhen viele Regelungen nach wie vor auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Ziel sollte deshalb sein, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken, gegebenenfalls auch als verpflichtenden Teil der Gesamtversorgung und sie durch gezielte Vereinfachungen attraktiver zu machen.

Und wie können Betriebsräte Beschäftigte bei der betrieblichen Altersversorgung unterstützen?

Karin Witt: Betriebsräte haben bei Fragen zur Betriebsrente eine wichtige Wegweiserfunktion. Sie können die Beschäftigten allgemein über ihr Recht auf eine betriebliche Altersversorgung informieren. Eine individuelle Beratung dürfen sie allerdings nicht übernehmen.

Ich würde Betriebsräten vor allem drei Dinge empfehlen: Erstens sollten sie die Beschäftigten darauf aufmerksam machen, dass die gesetzliche Rente im Alter oft nicht ausreichen wird und eine zusätzliche betriebliche oder private Vorsorge wichtig ist. Dabei gilt: Je früher man mit dem Sparen beginnt, auch mit kleinen Beträgen, desto stärker wirkt sich der Zinseszinseffekt aus. Zweitens sollten sich Betriebsräte selbst mit den verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung vertraut machen und Gesetzesänderungen im Blick behalten. So können sie den Beschäftigten wichtige Informationen dazu weitergeben. Und drittens sollten sie ihre Mitbestimmungsrechte nutzen und sich im Betrieb aktiv dafür einsetzen, dass Beschäftigte die Möglichkeit haben, eine Betriebsrente aufzubauen.

Weitere Informationen und Broschüren zur zusätzlichen Altersvorsorge finden sich unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Ihre Vorsorge und bei den Verbraucherzentralen.

 

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