Schulungsanspruch bei speziellen Themen

Spezielle Themen bedingen einen speziellen Anspruch

 

Einige Themen aus dem Arbeitsbereich eines Betriebsrats erfordern mehr, spezifischere oder häufigere Schulungsbesuche als andere. Oft liegt das an der Wichtigkeit oder Komplexität des Themenbereichs, in anderen Fällen verändern sich die Inhalte, Ansprüche und rechtlichen Rahmenbedingungen einfach rapide. Entsprechend gibt es in diesen Bereichen auch speziellen Bedarf für Schulungen. Informieren Sie sich hier über diese spezifischen Bereiche und entsprechenden Ansprüche.

Schulungsanspruch | Informationstechnik, PC und Datenschutz

Der Gesetzgeber hat den Anspruch des Betriebsrats auf eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnik in § 40 Abs. 2 BetrVG ausdrücklich festgeschrieben.

Schulungsanspruch BR | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jedes Betriebsratsmitglied sollte Grundkenntnisse zu Thema Arbeitssicherheit haben. Die Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind erforderlich. Jetzt lesen...

Schulungsanspruch | Kommunikation, Rhetorik und Mobbing

Schulungen zu Rhetorik und Kommunikation können – wie andere Spezialseminare auch – für die Tätigkeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.