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Barrierefreiheit soll weiter gestärkt werden

Bundeskabinett plant Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. Was ist konkret geplant? Der Gesetzentwurf wurde im Februar 2025 beschlossen und hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Sektor weiter zu verbessern. Wir haben uns den Entwurf angeschaut. 

Stand:  14.4.2026
Lesezeit:  02:15 min
Behindertengleichstellungsgesetzes | © AdobeStock | 69 | KI-generiert

Das  Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthält z.B. Regelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. 

Lücke in Privatwirtschaft schließen 

Weitgehend ungeregelt blieb bisher der private Bereich. Kern des neuen Gesetzes ist es, diese Lücke zu schließen und den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen spürbar zu verbessern.   

Der Gesetzentwurf setzt dabei auf das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“. Das heißt: Private Anbieter sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das kann etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baut damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften.  

Wenn ein privater Anbieter eine „angemessene Vorkehrung“ verweigert, können Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommt eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die „angemessene Vorkehrung“ darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten.  

Weitere Verbesserungen im öffentlichen Raum 

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen sind unter anderem geplant: 

Letzte bauliche Barrieren beseitigen: Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes müssen bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden. 

Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. 

Alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein. 

Das Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden. 

Wie geht es weiter? 

Kritikpunkte der Behindertenverbände sind mangelnde Verbindlichkeit und ungenügende Sanktionsmöglichkeiten bei der Umsetzung der geplanten Regelungen. Es bleibt abzuwarten, ob dies im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird.  

Wann und wie die Änderungen umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht bekannt (Stand: 13.04.2026).  

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