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News Arbeitsrecht Konstruktiver Dialog, verbindliche Lösung

Konstruktiver Dialog, verbindliche Lösung

Die Einigungsstelle als starkes Werkzeug für Betriebsräte – langjähriger Richter im Gespräch

„Ein konstruktiver, moderierter Dialog, der sehr lösungsorientiert ist“, so beschreibt der langjährige Richter Dr. Julian Burmeister-Bießle die Funktionsweise von Einigungsstellen. Und das Beste: „Am Ende wird tatsächlich stets eine Lösung präsentiert.“ Da Einigungsstellen immer wieder zu erfolgreichen Resultaten führen, scheuen immer weniger den Gang vor selbige. Auch deshalb ist Dr. Julian Burmeister-Bießle heute fast ausschließlich als Einigungsstellenvorsitzender tätig. 

Stand:  5.8.2025
Lesezeit:  02:45 min
Julian Burmeister-Bießle | © Julian Burmeister-Bießle

Die Einigungsstelle ist kein Gericht, aber ein verbindliches Entscheidungssgremium, mit dem Ziel, Lösungen dort zu finden, wo der direkte Weg nicht mehr ausreicht. Sie wird immer dann kontaktiert, wenn es um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geht, bei denen eine Einigung partout nicht gelingen will. Der Ablauf ähnelt einer  Verhandlung: Beide Seiten legen ihre Sichtweisen dar und vertreten ihre Argumente, während der Vorsitz für Struktur und Ordnung im Verfahren sorgt. Ziel ist dabei nicht das bloße Austragen von Konflikten, sondern das Erarbeiten einer tragfähigen Lösung. Gerade für Betriebsräte ist die Einigungsstelle ein wichtiges Instrument, um ihre Mitbestimmungsrechte notfalls auch gegen Widerstände durchzusetzen.

Die Einigungsstelle kurz erklärt – mit Einigungsstellenvorsitzenden Dr. Julian Burmeister-Bießle

Julian, für viele ist die Einigungsstelle etwas Unbekanntes – wie können wir uns sie vorstellen?  

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Kurz gesagt, ist es ein Gremium, das hilft, festgefahrene Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fair – und vor allem – verbindlich zu lösen.

Wer ist bei einem solchen Einigungsstellenverfahren alles dabei?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Es ist immer ein Vorsitzender dabei sowie gleich viele Vertreter von beiden Seiten, also Arbeitgeber und Betriebsrat. Auch Anwälte können dabei sein. Die Sitzungen der Einigungsstellen sind grundsätzlich parteioffen.

Und wann kommt die Einigungsstelle zum Einsatz?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Wenn Verhandlungen scheitern und eine Einigung zwingend nötig ist. Zum Beispiel bei Themen wie Arbeitszeiterfassung, Urlaubsgrundsätzen, Home-Office-Regelungen oder der Einführung von IT-Systemen. Ganz abgesehen von Restrukturierungsmaßnahmen, die momentan leider zunehmen. 

Du warst viele Jahre als Richter am Arbeitsgericht München tätig und bist zudem zertifizierter Mediator: Hilft Dir dieser differenzierte Blick als Einigungsstellenvorsitzender?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Mittlerweile begleite ich seit 15 Jahren Betriebsparteien in Einigungsstellen, der differenzierte Blick hilft in jedem Fall. Ich glaube, dass Erfahrung, absolute Neutralität und ein feines Gespür für tragfähige Kompromisse der Grundstein für gute und nachhaltige Lösungen sind. 

Könnten Differenzen, die vor der Einigungsstelle landen, oftmals nicht schon vorab ausgeräumt werden?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Oft ja – durch offene Kommunikation und frühzeitige Moderation. Im Grunde hängt vieles an der Gesprächsbereitschaft. Allerdings braucht es manchmal einfach den Rahmen und den rechtlichen Hintergrund der Einigungsstelle. 

Ab wann ist der Gang vor die Einigungsstelle unvermeidbar?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Dann, wenn beide Seiten keinen Schritt mehr aufeinander zugehen können, ist die Einigungsstelle der notwendige und richtige Weg zur Lösung.

Letztlich geht es darum, frühzeitig Lösungsmechanismen zu finden.

Sind es eher Betriebsräte oder Arbeitgeber, die die Einigungsstelle „einschalten“?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: In der Praxis sind es oft die Betriebsräte, weil sie ihre Mitbestimmung sichern und Interessen schützen wollen. Aber es gibt auch viele Fälle, in denen Arbeitgeber den Weg in die Einigungsstelle suchen, etwa bei Restrukturierungen. Letztlich geht es darum, frühzeitig Lösungsmechanismen zu finden. Je früher, desto weniger tief sind die Gräben. Generell ist das Bewusstsein, dass es etwas wie die Einigungsstelle gibt, in den letzten Jahren immer mehr gereift.

In der Einigungsstelle geht es immer um Konflikte – macht es Dir dennoch Spaß?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Ja, weil ich an echten Lösungen für echte Menschen arbeite. Als Richter ist man oft darauf begrenzt zu sagen, was nicht geht. In der Einigungsstelle geht es darum, danach zu fragen, was geht und wie Lösungen gefunden werden können.

Erfolg zeigt sich immer dann, wenn eine tragfähige Lösung gefunden wird, die über einen bloßen Kompromiss hinausgeht.

Ab wann würdest Du von einem erfolgreichen Einigungsstellenverfahren sprechen?

Dr. Julian Burmeister-Bießle: Erfolg zeigt sich immer dann, wenn eine tragfähige Lösung gefunden wird, die über einen bloßen Kompromiss hinausgeht. Wenn beide Seiten wieder konstruktiv zusammenarbeiten und gemeinsam eine Zukunftsperspektive entwickeln, ist das ein starkes Signal. Solche Einigungen verbessern nicht nur das Ergebnis, sondern oft auch das Miteinander im Betrieb nachhaltig. (tis)

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