Stephan, welche Änderungspläne der Bundesregierung gibt es aktuell zum Datenschutz?
Stephan Sägmüller: Der Fokus liegt auf der „Vereinfachung“ des Datenschutzes. Dazu sollen KMUs, Vereine und risikoarme Verarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Zusätzlich soll ein Datenschutzgesetzbuch geschaffen und die Strukturen der Aufsichtsbehörden vereinfacht werden. Ferner soll in KMUs die Anzahl der Datenschutzbeauftragten reduziert werden.
Wie bewertest Du die geplanten Änderungen?
Stephan Sägmüller: Grundsätzlich ist es immer zu begrüßen, wenn Gesetze vereinfacht werden sollen. Nachdem aber noch wenig bekannt ist, was und insbesondere wie konkret die Änderungen ausfallen, sind diese schwierig zu bewerten. Insbesondere bleibt abzuwarten, wie die Änderungspläne der DSGVO auf europäischer Ebene von den anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen werden.
„Die Datenschutzvorschriften müssen eingehalten werden!“
Zur Anzahl der Datenschutzbeauftragten: Wurde an dieser Schraube nicht schon vor ein paar Jahren gedreht?
Stephan Sägmüller: Ja, das scheint die beliebteste und einfachste Methode des Gesetzgebers zu sein. Schon mit dem zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz Ende 2019 wurde die Anzahl der Mitarbeiter auf 20 erhöht (die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind), ab der es einen Datenschutzbeauftragten benötigt. Doch unabhängig von diesem Wert gilt: Egal ob es einen Datenschutzbeauftragten braucht, die Datenschutzvorschriften müssen eingehalten werden! Das gelingt sogar oft leichter, wenn es mit dem Datenschutzbeauftragten einen zentralen Ansprechpartner im Betrieb gibt.
Worauf sollten Betriebsräte jetzt achten?
Stephan Sägmüller: Erst einmal heißt es, abzuwarten. Bis es wirklich so weit ist, dass die Ankündigungen umgesetzt werden, wird noch Zeit vergehen. Unabhängig von den Plänen bleibt der Datenschutz weiterhin ein wichtiges Thema für die Betriebsräte.
