Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Ab Juni 2023 bieten wir zusätzlich zu unserer Schulung „Rente und Schwerbehinderung“ ein Vertiefungsseminar zum Thema an. Im Fokus steht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Frage, welche Besonderheiten es beim früheren bzw. späteren Renteneintritt zu beachten gibt. Was erwartet Teilnehmer in diesem neuen Angebot? Wieso empfiehlt sich der Besuch? Wir haben mit unserer langjährigen Referentin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Marina Endrikat gesprochen.
© AdobeStock | A.B./peopleimages.com
Marina Endrikat: Eine SBV, die sich in Sachen auskennt, kann Mitarbeiter zuverlässig beraten und auf die verschiedenen Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs hinweisen. Davon profitiert auch der Arbeitgeber, da er Planungssicherheit erhält. Er kann sich rechtzeitig mit allen Beteiligten an den Tisch setzen und gemeinsam eine Strategie entwickeln, wie der Arbeitsplatz nachbesetzt werden kann bzw. auch mit dem betreffenden Arbeitnehmer sprechen, ob/wie eine Weiterbeschäftigung möglich ist, um das wertvolle Fachwissen im Hause zu behalten. Ein solch geplantes Auseinandergehen ist für beide Parteien viel transparenter und wertvoller als erst zum Rentenbeginn dem Arbeitgeber zu sagen, „Chef, ich bin dann mal weg“ und den Arbeitgeber mit den Konsequenzen im Regen stehen zu lassen. Aus diesem Grund rate ich der SBV, dem Arbeitgeber von diesem Rentenwissen und dem planbaren Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu erzählen und gemeinsam mit allen Beteiligten nach guten Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Vollzeit arbeiten und volle Altersrente beziehen – zwei Einkommensquellen parallel erhalten? Geht das?
Marina Endrikat: Ja. Das ist nach jüngst entschiedener Änderung der Hinzuverdienstregelungen auf jeden Fall folgender Aspekt: Vollzeit arbeiten und volle Altersrente beziehen – zwei Einkommensquellen parallel erhalten? Geht das?
Marina Endrikat: Das Thema Altersrente ist viel komplexer als man meint. Es ist viel mehr, als nur ein Formular ausfüllen und warten, bis es losgeht. Ein früherer Rentenbeginn hat zunächst einmal steuerliche Vorteile, weil der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenantritts abhängig ist. Aber ein früherer Renteneintritt bedeutet auch, dass das Rentensparschein, das man „schlachtet“, weniger voll ist, weil durch die fehlende Weiterbeschäftigung keine weiteren Entgeltpunkte mehr in den Topf fließen. Außerdem bedeutet ein früherer Renteneintritt in den meisten Fällen auch einen Rentenabschlag, der bis zu 14,4 Prozent pro Monat – lebenslang – bedeuten kann.
Nicht übersehen darf man jedoch: Ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bedeutet für viele Versicherte auch, endlich lang ersehnte Ziele und Träume zu verwirklichen. Eine lange Reise, ein Aussteigen aus dem jahrzehntelangen Alltagstrott, Zeit zu zweit und/oder mit den Enkelkindern. Wie beides miteinander gut kombiniert werden kann, zeige ich in diesem neuen Rentenseminar.
Marina Endrikat: Wer länger arbeitet, stockt dadurch natürlich erstmal sein Rentenkonto auf, d. h. sein „Erspartes“ im Rentensparschein wird mehr. Dadurch spart man sich vielleicht auch Rentenabschläge. Außerdem ist man auch länger Bestandteil des sozialen Netzwerks der Arbeitskollegen; ein psychosozialer Aspekt, der vielfach unterschätzt wird.
Wer länger arbeiten möchte, sollte auf jeden Fall rechtzeitig darüber mit seinem Arbeitgeber sprechen und die Möglichkeiten ausloten. Im Fall der Weiterbeschäftigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert, wenn man im Alter langfristig erkrankt? Besteht dann überhaupt noch ein Anspruch auf Krankengeld, wenn man theoretisch schon Altersrentner sein könnte? All diese Fragen beantworten wir in diesem neuen Seminar.
Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, muss bei Beginn der Rente eine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen.
Marina Endrikat: Für schwerbehinderte Kollegen spielt insbesondere die Frage um die Absicherung im Krankheitsfall eine große Rolle. Darüber hinaus sollten schwerbehinderte Kollegen stets vor Augen haben: Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, muss bei Beginn der Rente eine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Wer seinen Rentenantritt weiter in die Zukunft legt, sollte hinreichend sicher absehen können, dass dann noch immer die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.
Kontakt zur Redaktion
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Redaktion. Wir freuen uns über konstruktives Feedback!