News Konflikt Was ist Mobbing und warum sollten sich Betriebsräte damit befassen?

Was ist Mobbing und warum sollten sich Betriebsräte damit befassen?

Verschiedene Arten von Mobbing und ihre Ursachen

Nicht nur der gute Ruf eines Unternehmens steht auf dem Spiel – leider verursacht Mobbing häufig auch Gesundheitsschäden bei den Betroffenen. Und für alle Mitarbeiter geht es um die Arbeitsatmosphäre. Denn ein schlechtes Arbeitsklima sowie ein von Termindruck, Hektik und Stress geprägter Arbeitsalltag begünstigen Mobbing. Es ist ein Thema für jeden Betriebsrat!

Oliver Chama

Oliver Chama

Daniel Feilmeier

Daniel Feilmeier

Anton Jukic

Stand:  23.6.2026
Lesezeit:  01:45 min
Mobbing Betriebsrat | © stockadobe | pict rider

Mobbing hat viele verschiedene Ausprägungen: Es zeigt sich etwa in Angriffen auf das soziale Ansehen oder soziale Beziehungen. Typischerweise beeinflusst Mobbing die Qualität der Berufs- und Lebenssituation nachteilig. Häufig zieht Mobbing Gesundheitsschäden nach sich und in Einzelfällen suchen Mobbingopfer im Selbstmord einen vermeintlichen Ausweg. Gemeinsam ist allen Erscheinungsformen des Mobbings, dass sie jedes Jahr erheblichen finanziellen Schaden verursachen.

Mobbing hat nicht nur nachteilige wirtschaftliche Folgen.

Doch hat Mobbing nicht nur nachteilige wirtschaftliche Folgen. Vor allem die unmittelbaren Opfer haben unter Mobbing zu leiden. Der gute Ruf eines Unternehmens kann ebenfalls nachteilig von Mobbing betroffen sein, wie auch die Arbeitsatmosphäre im Betrieb. Mobbingtäter haben – je nach Fallkonstellation – sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn die von ihnen vorgenommenen Mobbinghandlungen einen Straftatbestand verwirklichen (Beispiele: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung). Positiv kann allein erwähnt werden, dass Mobbing nicht einfach hingenommen werden muss. Es gibt Möglichkeiten, Mobbing bereits im Vorfeld zu vermeiden und ein von Respekt getragenes Miteinander im Betrieb zu fördern. Hier ist vor allem der Betriebsrat gefragt.

Es gibt nicht den „typischen Mobbingfall“.

Arten und Ursachen von Mobbing

Um die bestmögliche Strategie gegen Mobbing zu entwickeln, müssen Betriebsräte zunächst Kenntnis der verschiedenen Arten von Mobbing und ihrer Ursachen haben. Es gibt nicht den „typischen Mobbingfall“. Mobbing kann in verschiedenen Formen auftreten und unterschiedliche Ursachen haben. Wenn sich Betriebsratsmitglieder hier auskennen, können sie Mobbing bereits im Vorfeld bekämpfen. Typische Ausprägungen von Mobbing sind vor allem

  • das Verbreiten von Gerüchten,
  • das Lästern über Kollegen,
  • das sich-lustig-machen über Kollegen,
  • das Herabwürdigen von Kollegen,
  • das Infragestellen der Entscheidungen des Mobbingopfers,
  • die Zuweisung sinnloser oder völlig überfordernder Arbeitsaufgaben,
  • ständige Kritik,
  • Beleidigungen oder Kränkungen,
  • Bedrohungen,
  • Anschreien oder
  • Kontaktverweigerung.

Auch der Betriebsrat selbst oder einzelne Betriebsratsmitglieder können Mobbingopfer werden.
Ursache von Mobbingsachverhalten kann die Persönlichkeit des Täters oder die des Opfers sein. Auch ein Versagen der jeweiligen Führungskraft kann ursächlich sein. Zudem spielen auch die Umstände im Betrieb eine Rolle: Ein schlechtes Arbeitsklima sowie ein von Termindruck, Hektik und Stress geprägter Arbeitsalltag begünstigen Mobbing.

Entscheidend ist, dass Betriebsräte ein Gespür dafür entwickeln, wann ein Mobbingfall vorliegt...

Mobbing oder bloßer Konflikt?

Entscheidend ist, dass Betriebsräte ein Gespür dafür entwickeln, wann ein Mobbingfall vorliegt und wann es sich um einen bloßen (in der Regel unproblematischen) Konflikt handelt. Aber Achtung: Auch ein anfangs harmlos erscheinender Konflikt kann eskalieren und in Mobbinghandlungen münden. Daher sollten Konflikte möglichst zeitnah beigelegt werden. Erforderlichenfalls können betriebliche Konfliktlotsen oder Mediatoren Hilfestellung geben. Die Möglichkeiten der Konfliktlösung, etwaige Verfahrensabläufe und Regelungen zur Kostentragung sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Mobbingtäter, Mobbingopfer und Zuschauer

In Mobbingfälle sind zumeist verschiedene Personen involviert. Es gibt nicht nur Täter und Opfer, sondern häufig auch Gehilfen (des Mobbingtäters) oder Zuschauer. Letztere mobben zwar nicht selbst, tragen durch ihre Untätigkeit aber auch nicht zu einer Verbesserung der Situation für das Mobbingopfer bei. Ist der Arbeitgeber bzw. eine Führungskraft Zuschauer, bedeutet dies eine Verletzung der Pflicht zum Einschreiten. Betriebsräte müssen die Rollen der Personen erfassen, um adäquat reagieren zu können.

Trotz Präventivmaßnahmen auftretende Mobbingfälle sollten niemals ignoriert werden.

Was kann der Betriebsrat tun?

Betriebsratsmitglieder können versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über respektvollen Umgang am Arbeitsplatz bzw. im Betrieb abzuschließen. Bereits die von einer solchen Betriebsvereinbarung ausgehende Signalwirkung kann eine deutliche Verbesserung des Betriebsklimas zur Folge haben. Freilich kann eine solche Betriebsvereinbarung nur dann präventiv wirken, wenn vor allem Führungskräfte ihrer diesbezüglichen Vorbildfunktion gerecht werden. Dies sollte der Betriebsrat erforderlichenfalls aktiv vom Arbeitgeber einfordern.

Trotz Präventivmaßnahmen auftretende Mobbingfälle sollten niemals ignoriert werden. Erfahrungsgemäß verbessert sich die Situation nicht von allein. Daher sollte der Arbeitgeber stets zeitnah involviert werden, um den Sachverhalt aufzuklären und etwa erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise in Form einer Abmahnung oder Kündigung des Mobbingtäters. Dem Mobbingopfer selbst sollte Unterstützung angeboten und das Erstellen eines Mobbingtagebuchs nahegelegt werden.

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