News Künstliche Intelligenz IT und KI im Betriebsrat: „Sie müssen nicht selbst zum Informatiker werden!“

IT und KI im Betriebsrat: „Sie müssen nicht selbst zum Informatiker werden!“

Interview mit Rechtsanwältin Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas

Die Digitalisierung macht auch vor der Mitbestimmung nicht halt: Betriebsräte stehen zunehmend vor der Aufgabe, technische Innovationen schnell zu bewerten und gleichzeitig die Interessen der Belegschaft zu schützen. Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas gibt Tipps für eine starke Mitbestimmung im digitalen Wandel.

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas

Stand:  30.6.2026
Lesezeit:  01:30 min
KI und Betriebsrat | © stockadobe.com | Pesek Studio | KI-generiert

Die Fragen stellte Laura Irion, Wirtschaftsjuristin LL.B. und ifb-Bildungsreferentin

Frau Lienesch-Lucas, Thema Künstliche Intelligenz (KI): Wie können Betriebsräte mit Systemen umgehen, die sie selbst nicht richtig verstehen – z.B. eine Blackbox-KI?

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas: Sie müssen nicht selbst zum Informatiker werden! Der Gesetzgeber hat erkannt, wie hochkomplex dieses Thema ist, und das Recht auf Hinzuziehung externer Sachverständiger speziell bei KI gestärkt (§ 80 BetrVG). Das beliebte Argument von Arbeitgebern, ein Gutachter sei hier „nicht erforderlich“ zieht nicht mehr. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen KI-Ausschuss zu gründen, um im Gremium gezielt Know-how aufzubauen. Nichtwissen ist kein Schutz, sondern ein Risiko.

Was ist eine Blackbox-KI?

Eine Blackbox-KI ist ein KI-System, dessen interne Funktionsweise oder Entscheidungsprozesse für den Menschen nicht nachvollziehbar sind. Nutzer sehen die Eingabe (Input) und das Ergebnis (Output), der Weg dazwischen bleibt jedoch verborgen.

Was sind Ihrer Erfahrung nach Erfolgsfaktoren für eine gute KI-Betriebsvereinbarung?

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas: Kurz gesagt: Verstehen und Schlussfolgerungen ableiten. Nur wer genau versteht, warum der Arbeitgeber ein System einführen will und was genau Aufgabe des Systems sein wird, kann eine fundierte Bewertung im Sinne der Belegschaft vornehmen. Eine solche Folgenabschätzung ist das Herzstück jeder guten Vereinbarung! Erst wenn wir Zweck und Auswirkungen glasklar analysiert haben, können wir punktgenaue Schutzplanken für die Kollegen einziehen. 

Eine Rahmenbetriebsvereinbarung ist der perfekte „Leitplanken-Setzer“. 

Wann ist eine Rahmenbetriebsvereinbarung sinnvoll und wann sind Einzelbetriebsvereinbarungen angebracht?

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas: Eine Rahmenbetriebsvereinbarung ist der perfekte „Leitplanken-Setzer“. 
Sie lohnt sich immer dann, wenn Sie frühzeitig einheitliche Spielregeln für künftige KI-Projekte festlegen wollen. Einzelbetriebsvereinbarungen benötigen wir im Anschluss für hochkomplexe oder besonders eingriffsintensive KI-Anwendungen.

Seien Sie Gestalter, nicht Bremser!

Haben Sie einen Tipp für die Verhandlung mit dem Arbeitgeber?

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas: Ja – seien Sie Gestalter, nicht Bremser! Vereinbaren Sie Pilotphasen mit Evaluation statt des ganz großen Wurfs von Anfang an. Warten Sie nicht, bis das System schon im Hintergrund mitläuft. Fordern Sie Ihre Informationsrechte sofort proaktiv ein. Und fokussieren Sie Ihre Energie auf die Systeme, die echte Risiken bergen.

Und was tun, wenn der Arbeitgeber einfach loslegt und die Regeln ignoriert?

Dr. Irmtraud Lienesch-Lucas: Nicht abwarten – handeln! 
Die juristischen Werkzeuge sind die Altbekannten: Einleiten eines Einigungsstellenverfahrens und ggf. auch Durchsetzen eines Unterlassungsanspruchs vor dem Arbeitsgericht, ggf. per einstweiliger Verfügung,
Meine Erfahrung: Ein entschlossenes Auftreten wirkt oft Wunder! 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Fachkräftemangel – was geht uns (Betriebsräte) das an?

Der demografische Wandel und die Digitalisierung haben die Arbeitswelt grundlegend verändert, und he ...

Mitarbeiter-Tracking – ein Fall für den Betriebsrat!

Für viele ist es die Horrorvorstellung schlechthin: Den gesamten Arbeitstag überwacht zu werden. Jed ...