Als Betriebsrat haben Sie vielfältige und interessante Aufgaben. Ganz allgemein gesprochen, haben Sie die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und bei verschiedenen Entscheidungen mitzuwirken. Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats zählen nach § 80 BetrVG Abs. 1 insbesondere:
- zu überwachen, dass im Betrieb geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden,
- beim Arbeitgeber Maßnahmen zum Wohl der Belegschaft zu beantragen (v. a. bezüglich Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf),
- sich den Anregungen von Beschäftigten anzunehmen, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln und die Betreffenden über die Ergebnisse zu informieren,
- die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durchzuführen und mit ihr zusammenzuarbeiten,
- die allgemeine Beschäftigung im Betrieb zu fördern,
- an Maßnahmen zur Integration von schwerbehinderten, schutzbedürftigen und ausländischen Personen mitzuwirken.
Wie setze ich die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes um?
Am Anfang stehen Sie möglicherweise vor einem großen Fragezeichen: Wie verfasst man überhaupt eine Betriebsvereinbarung? Wie stimmt man sich am besten mit dem Arbeitgeber ab? Wie sieht die Integration schutzbedürftiger Kollegen in der Praxis aus?
Damit Betriebsräte sich dieses Wissen aneignen können, regelt das BetrVG in § 37 Abs. 6 auch den Schulungsanspruch. Demnach darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Seminare und Schulungen, die für dessen Betriebsratsarbeit erforderlich sind, nicht verweigern. Dazu gehören sowohl Grundlagen wie das Arbeits- oder Betriebsverfassungsrecht, als auch, je nach Betrieb, spezielle Schulungen zu Umstrukturierung im Unternehmen, psychischen Belastungen oder Rhetorik.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Schulungsanspruch haben, kontaktieren Sie unsere Experten über unsere Hotline – wir helfen Ihnen gerne weiter.