Wer bekommt 2021 Urlaubgeld? Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat nachgefragt. Das Ergebnis ist erschreckend: Mit nur 46 % erhalten weniger als die Hälfte der Beschäftigten in der deutschen Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu ihrem Gehalt befragt wurden online mehr als 57.000 Beschäftigte.
Beim Blick in die Details der Befragung wird es noch erschreckender.
Tarifbindung entscheidend
Beim Blick in die Details der Befragung wird es noch erschreckender: Durchschnittlich erhalten demnach 49 % der Männer Urlaubsgeld – aber nur 41 % der Frauen.
Zu erwarten war hingegen, dass für die Zahlung eines Urlaubsgeldes die Größe des Betriebs und die Frage der Tarifbindung eine entscheidende Rolle spielen. Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen haben demnach mit 73 % die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten. Bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag ist es lediglich ca. ein Drittel. Weil in Ostdeutschland die Tarifbindung geringer ist, wird dort in den Firmen seltener Urlaubsgeld gezahlt als im Westen.
Damit hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 7 von 22 Branchen erhöht.
Wie viel Geld fließt im Schnitt?
Laut den Tarifverträgen ist die Höhe des Urlaubsgeldes sehr unterschiedlich. Je nach Branche bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr zwischen 155 und rund 2.500 Euro. Damit hat sich im Vergleich zu 2019 das tarifliche Urlaubsgeld in sieben von 22 untersuchten Branchen erhöht.
Über ein verhältnismäßig hohes Urlaubsgeld darf man sich in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie freuen. Dort sind es rund 2.500 Euro (Westen) bzw. knapp 1.600 Euro (Osten). In der Metallindustrie sind immerhin 2.200 Euro (Westen) beziehungsweise 1.900 Euro (Osten). Versicherungen zahlen knapp 1.600 Euro. Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es deutlich weniger: 240 Euro (Westen) beziehungsweise 190 Euro (Osten).
Eine Art „Urlaubsgeldgesetz“? Das gibt es nicht.
Kürzung wegen Corona?
Die schlechte Nachricht vorweg: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Sonderzahlung rund um die Urlaubszeit – also eine Art „Urlaubsgeldgesetz“ – das gibt es nicht.
Trotzdem gilt: Auch in einer Krise darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld, auf das der Arbeitnehmer z.B. laut Arbeitsvertrag einen Anspruch hat, nicht einfach so streichen oder kürzen. Das ist in der Regel ausgeschlossen – denn nur selten wird es sich um eine wirklich freiwillige Leistung handeln. Achtung, viele Zahlungen enthalten allerdings Freiwilligkeitsvorbehalte. Hier genau hinschauen, ob diese tatsächlich gültig sind!