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LAG Köln, Beschluss vom 05.03.2012 - 5 TaBV 29/11
Nach § 11 Abs. 2 WO sind die Vorschlagslisten (nur) unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber aufzuführen. Dies ist eine wesentliche und zwingende Wahlvorschrift. Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn auf dem Stimmzettel alle Kandidaten aufgeführt werden.
Die Aufgaben des Wahlvorstands – Verantwortlich für die Betriebsratswahl
Die Wahl zum Betriebsrat wird von einem Wahlvorstand geleitet. Dieser ist für die Durchführung des gesamten Wahlverfahrens von der Zusammenstellung des Wählerverzeichnisses über den Wahlaushang und der Stimmabgabe bis hin für die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats zuständig. Über Einsetzung, Funktion und Arbeit des Wahlvorstands informiert Prof. Dr. Peter Wedde.