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Ein Arbeitnehmer, der als Patientenmanager eingesetzt wird, darf auch während der Corona-Pandemie einer Nebentätigkeit als Krankenpfleger in der Intensivpflege nachgehen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01. September 2020, 16 Sa 2073/19
Der Arbeitnehmer ist bei seiner Arbeitgeberin, einem großen Krankenhaus, als Patientenmanager mit regelmäßigen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag beschäftigt. Davor hatte ihn die Arbeitgeberin langjährig als Intensivpfleger eingesetzt. Für eine Zeitarbeitsfirma wollte er nun zusätzlich an Samstagen und Sonntagen als geringfügig beschäftigte Krankenpflegekraft auf Intensivstationen arbeiten und teilte dies der Arbeitgeberin mit. Die Arbeitgeberin war damit nicht einverstanden. Sie ist der Meinung, dass eine Wettbewerbssituation vorliege. Schließlich wolle der Arbeitnehmer seinen besonderen Erfahrungsschatz als Intensivpfleger anderweitig nutzen. Außerdem stünden die Ansteckungsgefahren in der Pandemie dieser Nebentätigkeit entgegen. Sie habe dem Arbeitnehmer angeboten, zusätzlich in ihrem Intensivbereich im Rahmen einer Nebenabrede zu arbeiten.
Auch in der 2. Instanz bekam der Arbeitnehmer Recht. Das Landesarbeitsgericht sah keine unmittelbare Konkurrenzsituation. Der Arbeitnehmer könne die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten und sonstige nachteilige Folgen aufgrund der beabsichtigten Nebentätigkeit habe die Arbeitgeberin nicht ausreichend dargelegt.
Der Arbeitnehmer könne sowohl aufgrund seiner Tätigkeit für die Arbeitgeberin als auch durch die Nebentätigkeit mit an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine fehlende Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Krankenhäusern, in denen der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Nebentätigkeit eingesetzt werden soll. (JF)
Beschlussfassung für Betriebsräte in Corona-Zeiten
Wie gelingt die Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona? Auch in der Krise muss der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte weiter effektiv umsetzen, meint Prof. Wolfgang Däubler. Die Ministererklärung zur Beschlussfassung per Videokonferenz von Hubertus Heil hält er für mutig, mehr Sicherheit erlangt der Betriebsrat durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber.