Schulungsanspruch der SBV
Aktuelle News zum Schulungsanspruch als SBV
Gut zu wissen: Die Schwerbehindertenvertretung hat laut § 179 SGB IX das Recht, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. In unserem Bereich „News & Wissen“ finden Sie Anleitungen, Tipps und aktuelle Informationen rund um diesen Anspruch.
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