Jetzt den Ton für die neue Amtszeit setzen!

Vertrauensvolle Zusammenarbeit 

Von Beginn an für ein kontruktives Miteinander zwischen BR und Arbeitgeber 

13. - 15. Juli 2026 in Starnberg

ifb BRV Symposium – aktuell vielfältig interaktiv

Impulse, Wissen, Werkzeuge:
So gelingt erfolgreiche Mitbestimmung gleich zum Start! 

 

Gerade für neu gewählte Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen stellt sich früh die Frage: Wie wollen wir mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten? 

Dieses Symposium bietet Impulse für klare Rollen, souveräne Kommunikation und eine konstruktive Grundhaltung. 
Mit psychologischen, rechtlichen und praxisnahen Inputs zeigen wir: 

  • wie Vertrauen entsteht, 
  • wie man Konflikte klug verhandelt, 
  • und warum eine tragfähige Beziehung zum Arbeitgeber kein Zugeständnis, sondern ein strategischer Hebel für wirksame Mitbestimmung ist. 

Jetzt ist der Moment, den Ton für die kommende Amtszeit zu setzen.

Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit zum Austausch mit anderen BR-Vorsitzenden und Stellvertretern – und bauen Sie Ihr Netzwerk für die kommenden Jahre aus. 

 

Aktuelle Kernfragen für das Symposium
"Vertrauensvolle Zusammenarbeit" 2026

 Wie entsteht Vertrauen – und wie können wir es aktiv gestalten? 

 Welche Chancen eröffnet vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Beschäftigten? /
         Warum lohnt es sich in die Zusammenarbeit zu investieren?

 Wie lassen sich frühzeitig Eskalationen vermeiden, ohne den eigenen Standpunkt
         aufzugeben? 

Mit welchen Werkzeugen sichern wir eine konstruktive Amtszeit von Anfang an?

Wir nehmen mit Ihnen drei unterschiedliche Perspektiven ein, um Wege zu nachhaltiger, vertrauensvoller Zusammenarbeit aufzuzeigen:

Psychologie

Wie entsteht Vertrauen? Und warum hat Vertrauen eine so große Relevanz? Was passiert langfristig bei fehlendem Vertrauen (z.B. Kontrollwahn)? Wie beeinflusst fehlendes Vertrauen die Zusammenarbeit?

 

Ein psychologischer Blick auf die Dynamiken zwischen BR und Arbeitgeber: Welche Faktoren fördern Vertrauen – und was sind typische Stolpersteine in der Zusammenarbeit? 

Recht

Wie hätte Eskalation vermieden werden können?

 

Rechtsexperten beleuchten § 2 Abs. 1 BetrVG („Vertrauensvolle Zusammenarbeit“) und zeigen anhand von Praxisfällen, wie Rechtskonflikte frühzeitig erkannt und konstruktiv gelöst werden können.

Praxis

Welche Ergebnisse für Mitarbeitende sind durch vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich?
Konstruktiv trotz Krise Sach- und Lösungsorientierung vs. Emotionalität

 

Ein Erfahrungsbericht aus der BR-Praxis macht greifbar, wie konstruktives Miteinander wirkt. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden einen „Werkzeugkoffer“ mit Methoden, Gesprächsstrategien und praktischen Tipps, die direkt im Betrieb eingesetzt werden können. 

Daten und Fakten

Hier können Sie die vollständige Ausschreibung als pdf herunterladen.

Datum

13. - 15. Juli 2026

Dauer

2 Tage, viel Nutzen in kurzer Zeit

Preis

1.590,- € zzgl. Hotel und MwSt.

Hotel

Vier Jahreszeiten in Starnberg

Experten

Erfahrene Referenten, Rechtsanwälte, Kommunikationstrainer und Wissenschaftler

Teilnehmer

50 Teilnehmer, die ideale Größe für einen angeregten Erfahrungsaustausch und eine konstruktive Lösungsfindung

Hotelpreise*

Für Gäste mit Übernachtung

Einzelzimmer mit Vollpension: 270,19 €


Tagesgast ohne Übernachtung

Verpflegungspauschale: 153,14 €

*) Preise pro Person und Nacht zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr
Informationen zu den Hotelpreisen erhalten Sie von uns. Für aktuelle Auskünfte zu Beschreibung und Ausstattung des Hotels rufen Sie bitte die Internetseiten des Hotels auf.

Jetzt einen der 50 Plätze sichern!

Als Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter immer up-to-date bleiben? Sie haben einen Anspruch darauf!

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz (Großveranstaltungen, wie Fachtagungen, Symposien, etc.) nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Arbeitgeber muss die Teilnahme an Betriebsrätekonferenzen bezahlen, soweit diese nicht nur auf einen reinen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern beschränkt bleiben, sondern auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind und somit ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2012, 4 TaBV 14/11)