Jetzt den Ton für die neue Amtszeit setzen!

Vertrauensvolle Zusammenarbeit 

Von Beginn an für ein kontruktives Miteinander zwischen BR und Arbeitgeber 

13. - 15. Juli 2026 in Starnberg

ifb BRV Symposium – aktuell vielfältig interaktiv

Impulse, Wissen, Werkzeuge:
So gelingt erfolgreiche Mitbestimmung gleich zum Start! 

 

Gerade für neu gewählte Betriebsratsvorsitzende und Stellvertretungen stellt sich früh die Frage: Wie wollen wir mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten? 

Dieses Symposium bietet Impulse für klare Rollen, souveräne Kommunikation und eine konstruktive Grundhaltung. 
Mit psychologischen, rechtlichen und praxisnahen Inputs zeigen wir: 

  • wie Vertrauen entsteht, 
  • wie man Konflikte klug verhandelt, 
  • und warum eine tragfähige Beziehung zum Arbeitgeber kein Zugeständnis, sondern ein strategischer Hebel für wirksame Mitbestimmung ist. 

Jetzt ist der Moment, den Ton für die kommende Amtszeit zu setzen.

Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit zum Austausch mit anderen BR-Vorsitzenden und Stellvertretern – und bauen Sie Ihr Netzwerk für die kommenden Jahre aus. 

 

Aktuelle Kernfragen für das Symposium
"Vertrauensvolle Zusammenarbeit" 2026

 Wie entsteht Vertrauen – und wie können wir es aktiv gestalten? 

 Welche Chancen eröffnet vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Beschäftigten? /
         Warum lohnt es sich in die Zusammenarbeit zu investieren?

 Wie lassen sich frühzeitig Eskalationen vermeiden, ohne den eigenen Standpunkt
         aufzugeben? 

Mit welchen Werkzeugen sichern wir eine konstruktive Amtszeit von Anfang an?

Nachhaltige Zusammenarbeit entsteht nicht zufällig - sie wird gestaltet.

Wir nehmen mit Ihnen drei entscheidende Perspektiven ein - Psychologie, Recht und Praxis - und zeigen konkrete Wege zu einer tragfähigen, vertauensvollen Zusammenarbeit.

Psychologie

Vertrauen ist Ihre stärkste Führungsressource als Betriebsratsvorsitzender.

Sascha Kern zeigt, wie Sie Vertrauen im Gremium und gegenüber dem Arbeitgeber gezielt aufbauen, stabilisieren und strategisch nutzen. Sie erfahren, welche psychologischen Mechanismen Zusammenarbeit stärken – und wie Misstrauen, Mikromanagement oder verhärtete Fronten entstehen.

 

Sascha Kern, Organisationspsychologe und Kommunikationstrainer

Recht

§ 2 BetrVG ist mehr als ein Grundsatz – er ist Ihr strategischer Handlungsrahmen.

Knut-Olav Banke zeigt, wie „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ in der Praxis rechtssicher und zugleich durchsetzungsstark gestaltet werden kann.

Erfahren Sie, wie Sie Konfliktpotenziale frühzeitig erkennen, Eskalationen vermeiden und Ihre Position als Vorsitzender juristisch fundiert vertreten – klar, souverän und auf Augenhöhe.

 

Knut-Olav Banke, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Praxis

Zusammenarbeit gestalten heißt Führung übernehmen.

Daniel Zeitler zeigt, wie Sie als Betriebsratsvorsitzender ein konstruktives Miteinander zwischen Gremium und Arbeitgeber strategisch entwickeln.

Mit konkreten Gesprächsstrategien, erprobten Praxisbeispielen und klaren Handlungsempfehlungen erhalten Sie wirksame Instrumente, um Ihr Gremium zu stärken, Verhandlungen strukturiert zu führen und nachhaltige Ergebnisse für die Belegschaft zu erzielen.

 

Daniel Zeitler, Kommunikationsexperte und ifb-Bildungsreferent

Daten und Fakten

Hier können Sie die vollständige Ausschreibung als pdf herunterladen.

Datum

13. - 15. Juli 2026

Dauer

2 Tage, viel Nutzen in kurzer Zeit

Preis

1.590,- € zzgl. Hotel und MwSt.

Hotel

Vier Jahreszeiten in Starnberg

Experten

Erfahrene Referenten, Rechtsanwälte, Kommunikationstrainer und Wissenschaftler

Teilnehmer

50 Teilnehmer, die ideale Größe für einen angeregten Erfahrungsaustausch und eine konstruktive Lösungsfindung

Hotelpreise*

Für Gäste mit Übernachtung

Einzelzimmer mit Vollpension: 270,19 €


Tagesgast ohne Übernachtung

Verpflegungspauschale: 153,14 €

*) Preise pro Person und Nacht zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr
Informationen zu den Hotelpreisen erhalten Sie von uns. Für aktuelle Auskünfte zu Beschreibung und Ausstattung des Hotels rufen Sie bitte die Internetseiten des Hotels auf.

Jetzt einen der 50 Plätze sichern!

Als Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter immer up-to-date bleiben? Sie haben einen Anspruch darauf!

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz (Großveranstaltungen, wie Fachtagungen, Symposien, etc.) nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Arbeitgeber muss die Teilnahme an Betriebsrätekonferenzen bezahlen, soweit diese nicht nur auf einen reinen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern beschränkt bleiben, sondern auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind und somit ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2012, 4 TaBV 14/11)