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Die Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses regelt die Organisation und Arbeitsweise dieses Gremiums. Sie definiert die Zuständigkeiten, Verfahren, Sitzungen und Entscheidungsprozesse des Wirtschaftsausschusses, der sich mit wirtschaftlichen Angelegenheiten im Unternehmen befasst, wie zum Beispiel Betriebsentwicklung, Investitionen, Kostenstrukturen und wirtschaftliche Planung. Die Geschäftsordnung dient als Leitfaden für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, um ihre Aufgaben effizient und transparent auszuführen und eine reibungslose Zusammenarbeit innerhalb des Betriebsrats sicherzustellen.
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Die Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses regelt das Miteinander der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Sie gibt diesem eine gemeinsame, formelle Arbeitsgrundlage.
Beim Betriebsrat ist die Geschäftsordnung des Betriebsrats eine „Soll“-Vorschrift (§ 36 BetrVG), Beim Wirtschaftsausschuss ist eine Geschäftsordnung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Wirtschaftsausschuss keine formalisierten Beschlüsse fasst. Das beschlussfassende Gremium für den Wirtschaftsausschuss ist entweder der Gesamtbetriebsrat oder der Betriebsrat – je nach dem auf welcher Ebene der Wirtschaftsausschuss anzusiedeln ist. An diese muss der Wirtschaftsausschuss sich wenden, wenn der Arbeitgeber Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übersendet bzw. aushändigt.
Die Geschäftsordnung kann beispielsweise die „Vertretung“ des Wirtschaftsausschusses durch den Sprecher bzw. dessen Stellvertreters regeln, dessen Aufgaben, die generellen Sitzungstage (z.B. immer am 10. des ersten Kalendermonats im Quartal), die Einladungsfristen zur Wirtschaftsausschusssitzung, die Vor- und Nachbereitungssitzungen, Regelungen über die Hinzuziehung von Auskunftspersonen, Sachverständigen und Gewerkschaftsvertretern, regelmäßig wiederkehrende Punkte auf der Tagesordnung u.v.m.
Die Frage die sich stellt ist, ob eine Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss überhaupt erforderlich ist. Ohne Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses ist dieser relativ frei in der Arbeit. Mit der Geschäftsordnung gibt sich der Wirtschaftsausschuss klare formalisierte Regelungen, an die er sich dann halten muss. Insbesondere bei größeren „Ausschüssen für wirtschaftliche Angelegenheiten“ kann sich eine Geschäftsordnung empfehlen, da dann eine standardisierte Abarbeitung von regelmäßig anfallenden Vorgängen gewährleistet ist.
Die Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses gleicht der Geschäftsordnung des Betriebsrats. Allerdings ist im Gegensatz zur Geschäftsordnung des Betriebsrats eine Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss nicht gesetzlich geregelt.
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