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Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses

Begriff

Die Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses regelt das Miteinander der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Sie gibt diesem eine gemeinsame, formelle Arbeitsgrundlage.

Erläuterungen

Beim Betriebsrat ist die Geschäftsordnung des Betriebsrats eine „Soll“-Vorschrift (§ 36 BetrVG), Beim Wirtschaftsausschuss ist eine Geschäftsordnung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Wirtschaftsausschuss keine formalisierten Beschlüsse fasst. Das beschlussfassende Gremium für den Wirtschaftsausschuss ist entweder der Gesamtbetriebsrat oder der Betriebsrat – je nach dem auf welcher Ebene der Wirtschaftsausschuss anzusiedeln ist. An diese muss der Wirtschaftsausschuss sich wenden, wenn der Arbeitgeber Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übersendet bzw. aushändigt.

Inhalte einer Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss

Die Geschäftsordnung kann beispielsweise die „Vertretung“ des Wirtschaftsausschusses durch den Sprecher bzw. dessen Stellvertreters regeln, dessen Aufgaben, die generellen Sitzungs­tage (z.B. immer am 10. des ersten Kalendermonats im Quartal), die Einladungsfristen zur Wirtschaftsausschusssitzung, die Vor- und Nachbereitungssitzungen, Regelungen über die Hinzuziehung von Auskunftspersonen, Sachverständigen und Gewerkschaftsvertretern, regelmäßig wiederkehrende Punkte auf der Tagesordnung u.v.m.

Rechtsquellen

Die Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses gleicht der Geschäftsordnung des Betriebsrats. Allerdings ist im Gegensatz zur Geschäftsordnung des Betriebsrats eine Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss nicht gesetzlich geregelt.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Frage die sich stellt ist, ob eine Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss überhaupt erforderlich ist. Ohne Geschäftsordnung des Wirtschaftsausschusses ist dieser relativ frei in der Arbeit. Mit der Geschäftsordnung gibt sich der Wirtschaftsausschuss klare formalisierte Regelungen, an die er sich dann halten muss. Insbesondere bei größeren „Ausschüssen für wirtschaftliche Angelegenheiten“ kann sich eine Geschäftsordnung empfehlen, da dann eine standardisierte Abarbeitung von regelmäßig anfallenden Vorgängen gewährleistet ist.

Jörg Sticher

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