Lexikon
Unternehmensleitbild

Unternehmensleitbild

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Ein Unternehmensleitbild ist eine schriftliche Erklärung, die die grundlegenden Werte, Ziele, Visionen und Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit festlegt. Es dient als Leitfaden für strategische Entscheidungen und Handlungen, fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und prägt das Verhalten und die Kultur innerhalb der Organisation. Das Unternehmensleitbild trägt dazu bei, einheitliche Ziele zu verfolgen und die Mission des Unternehmens zu kommunizieren.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Formulierung des Auftrags (Mission), der strategischen Ziele (Vision) und der wesentlichen Orientierungen für die Art und Weise ihrer Umsetzung (Werte).

Erläuterung

Ein gelungenes Unternehmensleitbild übersetzt die Unternehmensphilosophie in eine verständliche und motivierende Zielsetzung, die der Organisation Antrieb verleiht. Es ist quasi das „Grundgesetz“ des Unternehmens, das alle Anstrengungen und Kräfte im Unternehmen bündeln soll. Alle weiteren Vereinbarungen, Leitlinien und Anordnungen des Unternehmens müssen mit ihm in Einklang gebracht werden können. Das Unternehmensleitbild soll nach innen und nach außen wirken. Bei den Mitarbeitern soll es das Wir-Gefühl stärken, ihre Identifikation mit den Unternehmenszielen fördern (Corporate Identity) und ihnen Verhaltenssicherheit geben. Nach außen dient es der Orientierung und Selbstdarstellung gegenüber den Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Aktionären und der gesamten Öffentlichkeit.

Wichtig ist, dass die Ziele eines Unternehmensleitbildes realistisch gewählt werden und auch umsetzbar sind. Ein Leitbild darf keine Zielkonflikte enthalten. Das heißt, die Einzelziele dürfen sich nicht widersprechen. Es ist auf lange Sicht auszurichten. Dennoch sollte es nicht statisch sein, sondern auf Entwicklungen reagieren. Die Leitsätze müssen klar und verständlich formuliert sein. Ihre Umsetzung in den Unternehmensalltag wird umso erfolgreicher verlaufen, je mehr die Mitarbeiter in die Entwicklung es Leitbildes eingebunden werden.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Die Erstellung eines Unternehmensleitbildes ist eine Unternehmerentscheidung und daher mitbestimmungsfrei. Dennoch gebietet es der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der Unternehmer den Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat bei der Abfassung des Unternehmensleitbilds zumindest insoweit beratend hinzuzieht, wie es um Verhaltensrichtlinien für die Mitarbeiter geht. Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Arbeitgeber den Grundsätzen des von ihm verfassten Unternehmensleitbilds treu bleibt und seine Entscheidungen daran ausrichtet. Eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz auf der Basis des Unternehmensleitbilds kann dazu beitragen, eine positive Unternehmenskultur zu verwirklichen.

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Unternehmensleitbild
Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat Teil I
Gekonnter Umgang mit digitalen Medien
Infos, Flyer und Newsletter ansprechend gestalten
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Tipps für Ihre erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit als Betriebsrat

Die Information der Belegschaft über alle Vorgänge im Betrieb und Ihre Arbeit als Interessenvertreter ist eine zentrale Aufgabe des Betriebsrats. Die innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit gehört zur laufenden Geschäftsführung und ist damit kein „nice-to-have“, sondern ein wesentlicher Te ...
Mehr erfahren

Podcast-Power für Betriebsräte

Betriebsräte haben mit der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit viel zu tun: Newsletter schreiben, Betriebsversammlungen vorbereiten, das Schwarze Brett aufräumen – und jetzt auch noch Podcasts produzieren? Ist das nicht ein bisschen zu viel des Guten? Nein, denn mit der Stimme lässt s ...
Mehr erfahren
Wann werden Äußerungen im Betriebsratswahlkampf als ehrverletzend eingestuft? Auslöser für den Rechtsstreit war ein Aushang eines Mitarbeiters im Schaukasten des Betriebsrats, das Werturteile über die Motivation zur Kandidatur enthielt. Diese kann vom Recht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt sein. Voraussetzung ist aber eine ausreichende Tatsachengrundlage.