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Unternehmenslogo

Unternehmenslogo

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  31.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Unternehmenslogo ist ein grafisches Symbol oder eine visuelle Darstellung, die speziell zur Identifizierung eines Unternehmens oder einer Marke erstellt wird. Es dient als visuelles Markenzeichen und repräsentiert die Identität, Werte und Persönlichkeit des Unternehmens, um es von anderen Unternehmen zu unterscheiden und eine starke Wiedererkennung bei Kunden und Zielgruppen zu fördern.

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Begriff

Grafisches Symbol zum Zwecke des einheitlichen visuellen Erscheinungsbildes eines Unternehmens (Corporate Design).

Erläuterung

Der Begriff ist eine Abkürzung des englischen Wortes „logotype“. Das Unternehmenslogo (auch Firmensignet genannt) ist eine Maßnahme der Corporate Identity, mit dem sich ein Unternehmen in der Öffentlichkeit einheitlich präsentiert. Es ist das visuelle Identifikationsmerkmal für das gesamte Unternehmen. Das Unternehmenslogo soll dazu beitragen, dass das Unternehmen sich nicht nur über seine Produkte und deren Verpackung, sondern auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit jederzeit erkannt werden kann.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Soll eine von den Arbeitnehmern zu tragende Arbeitskleidung mit dem Unternehmenslogo versehen werden, darf dies vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden. Die Ausgestaltung einer Dienstbekleidung ist eine Maßnahme, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betrifft und daher mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, BAG v. 8.8.1989 – 1 ABR 65/88). Dies gilt, unabhängig davon, ob das Tragen selbst zur vertragsgemäßen Erfüllung der Arbeitsleistung oder aus Gründen der Hygiene oder des Arbeitsschutzes vorgeschrieben und damit mitbestimmungsfrei ist oder lediglich der Imagepflege des Unternehmens oder des einheitlichen Erscheinungsbildes der Mitarbeiter dienen soll und somit der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Unternehmenslogo
Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat Teil II
Schreiben, die Kernkompetenz des Betriebsrats
Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat Teil I
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