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Unternehmensplanung ist der Prozess, bei dem Ziele, Strategien und Aktivitäten für die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens festgelegt werden. Sie umfasst die Analyse von internen und externen Faktoren, die Festlegung von langfristigen Zielen, die Zuweisung von Ressourcen und die Definition von Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Die Unternehmensplanung hilft dabei, eine klare Richtung für das Unternehmen zu setzen und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten auf die Erreichung der definierten Ziele ausgerichtet sind.
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Unternehmensplanung beschreibt ein gedanklich vorweg genommenes zielgerichtetes Handeln, also die vorweggenommene, angestrebte Entwicklung eines Unternehmens. Planender und Handelnder ist dabei die Geschäftsführung.
Von erheblicher Bedeutung ist, ob und wie differenziert eine solche Unternehmensplanung schriftlich ausgearbeitet und ob sie quantifiziert wird. Selbst wenn man unterstellt, dass in einem - kleineren - Unternehmen ein Geschäftsführer eine detaillierte Vorstellung von der von ihm gewünschten Unternehmensentwicklung hat, wird man erst von einer Unternehmensplanung sprechen können, wenn diese Vorstellungen schriftlich fixiert und in einem Mindestmaß quantifiziert sind. Absatzzahlen, Umsatzerwartungen, Aufwands- und Gewinnentwicklung, Investitionsbedarf und Finanzierungspotentiale sind auszuweisen.
Der Zeithorizont, für den geplant wird, reicht von einem Jahr (operative Planung) über die Mittelfrist- oder taktische Planung von 2 bis 5 Jahren bis zur strategischen Planung von mehr als 5 Jahren.
Inhaltlich kann man nach verschiedenen Aufgabenfeldern der Unternehmensführung unterscheiden: Absatzplanung, Produktionsplanung, Beschaffungs- und Personal- oder Beschäftigtenplanung, Investitions- und Finanzplanung sind gängige Bausteine der Unternehmensplanung. Wesentlich ist, dass derartige bestehende Teilpläne zueinander passen, dass sie also Teile einer bestehenden Gesamtplanung der Unternehmensentwicklung sind. Investitionsplanung setzt Absatzplanung und die Kenntnis der verfügbaren Produktionskapazitäten voraus und sollte eingebunden sein in eine Finanzierungsplanung.
Unternehmensplanung ist verbunden mit Risiken und hat auch diese zum Gegenstand. Ihr frühzeitiges Erkennen und der Entwurf von Gegenmaßnahmen, um sie abzuwenden oder sie in ihren unternehmensbedrohenden Wirkungen zu mindern, ist neben der Formulierung von Unternehmenszielen die Hauptaufgabe der Unternehmensplanung. Weil Abweichungen der tatsächlichen von der angestrebten Entwicklung zu erwarten sind, müssen Unternehmensplanungen in festem Zeitrhythmus überarbeitet werden.
Schon die Standardinstrumente zur Beschreibung der Lage des Unternehmens, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung und Aktiva und Passiva der Bilanz, machen die Quantifizierung einer ganzen Reihe von einzelnen Positionen dieser Standardtabellen erforderlich, daher wird die Unternehmensplanung in der Regel in wesentlichen Teilen mit Hilfe entsprechender Rechenprogramme erstellt. Derartige Werkzeuge erzeugen Datenbilder künftiger Entwicklungen des Unternehmens, die der textlichen Erläuterung bedürfen. Beides, Datensätze und ihre Erläuterung, werden häufig als Szenarien bezeichnet.
Nach § 106 Abs. 2 ist dem Wirtschaftsausschuss auch die Personalplanung des Unternehmens vorzulegen. Dies geschieht in der Praxis offensichtlich sehr selten. Falls dies doch der Fall ist, sollte der Wirtschaftsausschuss darauf achten, dass der Personalplanung eine mengenbezogene Absatzplanung möglichst nach Produktgruppen zugrunde liegt.
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